Gesundheit

Gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt, wenn ich Sport treibe?

Die Grundversicherung darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die Prämien reduzieren. Eine gesundheitsbewusste Lebensführung zählt nicht zu diesen Fällen. Eine private Zusatzversicherung hingegen darf mit einem Bonus-Malus-System arbeiten. Auch sie hat jedoch den Datenschutz zu beachten.

In der Grundversicherung dürfen die Krankenkassen die Prämien nur in den Fällen senken, die das Gesetz vorsieht. Eine Prämienreduktion ist namentlich dann zulässig, wenn der Versicherungsnehmer darauf verzichtet, die Leistungserbringerinnen frei zu wählen, etwa mit dem Hausarztmodell. Nicht zulässig ist es, dass die Grundversicherung eine tiefere Prämie an ein gesundheitsförderndes Verhalten knüpft.

Grundversicherung darf Prämien nicht von der Fitness abhängig machen

Eine Krankenkasse darf auch in ihrer Grundversicherung besondere Versicherungsformen anbieten und insbesondere «Versicherungen betreiben, bei denen die Wahl der Leistungserbringer eingeschränkt ist». Prämienermässigungen sind dabei nur zulässig, sofern sie auf die eingeschränkte Wahl der Leistungserbringerin zurückzuführen sind.

Hält sie datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, kann auch eine Grundversicherungen Fitnessdaten ihrer Versicherten auf freiwilliger Basis sammeln, darf diese aber nicht für eine Prämienreduktion verwenden.

Bonussystem in Zusatzversicherungen erlaubt

In der Zusatzversicherung hingegen dürfen die Krankenkassen mit einem Bonus-Malus-System arbeiten. Sie dürfen also die Prämien reduzieren, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er Sport treibt oder sich regelmässig bewegt.

Entscheidend ist dabei, dass die Versicherung auch hier nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der versicherten Person Gesundheitsdaten sammeln darf. Diese Einwilligung ist nur gültig, wenn die Versicherung vorgängig angemessen darüber informiert hat. Das neue Datenschutzgesetz erweitert und konkretisiert diese Informationspflicht. Zentral ist dabei, dass die versicherte Person mithilfe dieser Information ihre Rechte nach dem Datenschutzgesetz geltend machen kann.

Aktualisiert am 31. August 2023