Familie

Gibt es ein Recht auf einen Schuldispens wegen Leistungssport?

Die Kantone können talentierte Kinder über Dispensen vom regulären Grundschulunterricht entlasten, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Zuständig für das Schulwesen sind die Kantone. Diese müssen den ausreichenden Grundschulunterricht sicherstellen. In diesem Rahmen können sie talentierte Kinder und Jugendliche stundenweise vom obligatorischen Unterricht dispensieren. Der Bund kann Sportschulen bis zur Sekundarstufe II unterstützen, die den Nachwuchsleistungssport fördern. Ob die Kantone jedoch solche Sportschulen führen, Dispensierungen innerhalb der Regelklassen zulassen oder im Schulbereich den Leistungssport gar nicht fördern, ist ihnen überlassen.

Kantone können Vereinbarkeit von Schule und Sport fördern

Zahlreiche Kantone führen eigene Sportschulen. Zudem sehen die Kantone in aller Regel vor, dass die Schulen Nachwuchstalente punktuell vom Unterricht dispensieren können. Die Kantone können dabei die Voraussetzungen selbst bestimmen und auch den einzelnen Gemeinden oder Schulen die Entscheidkompetenz geben. Regelmässig muss das Nachwuchstalent dafür einen bestimmten sportlichen Leistungsausweis nachweisen, einen Trainingsplan vorlegen und über eine Talentkarte verfügen. Namentlich kleinere Kantone fördern Nachwuchstalente, indem sie ihnen den Besuch an einer ausserkantonalen Sportschule ermöglichen.

Die Kantone haben sehr unterschiedliche Ansätze gewählt. Unter folgenden Links sind die Lösungen der einzelnen Kantone im Bereich «Leistungssport & Schule» abrufbar: