Familie
Kann ich mehr Alimente verlangen wegen fehlender Tagesschulen?

Sie können es versuchen. Am einfachsten geht dies, wenn Sie mit Ihrem Ex-Mann eine einvernehmliche Lösung zur Anpassung der Unterhaltszahlungen finden.
Aussergerichtlich genehmigter Unterhaltsvertrag
Einen aussergerichtlich genehmigten Unterhaltsvertrag können Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ex-Mann ändern, sofern die Kindesschutzbehörde dies nicht ausgeschlossen hatte. Auch gerichtlich entschiedene Scheidungsfolgen können Sie, sofern sie nur den Unterhalt betreffen grundsätzlich einvernehmlich ändern. Dafür genügt eine einfache schriftliche Vereinbarung. Die Kindesschutzbehörde muss diese Vereinbarung genehmigen.
Rechtsweg
Sind Sie sich jedoch mit Ihrem Ex-Mann nicht einig, müssen Sie gleich vorgehen wie bei einer Scheidungsklage. Bei bestimmten Veränderungen der Leistungsfähigkeit der Eltern können Sie den Unterhaltsbeitrag gerichtlich anpassen lassen. Dabei muss das Gericht allerdings die Höhe sowohl des Barunterhaltes wie auch des Betreuungsunterhaltes berücksichtigen. Der Barunterhalt deckt neben den Kosten für Essen, Kleidung usw. auch die Kosten für die familienexterne Betreuung. Der Betreuungsunterhalt soll Ihre Erwerbseinbusse so kompensieren, dass Sie Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Ist nun wegen des Schuleintritts Ihres Kindes eine familienexterne Betreuung nicht mehr umsetzbar, kann die Höhe des Barunterhaltes entsprechend sinken. Möglicherweise kompensiert diese Senkung die eventuelle Erhöhung des Betreuungsunterhaltes.
Datum Unterhaltsentscheid massgeblich
Stammt Ihr Unterhaltsentscheid – genehmigter Unterhaltsvertrag oder Gerichtsurteil – von vor dem 20. März 2015, ist eine Anpassung unwahrscheinlich, sofern in dem Entscheid gleichzeitig Unterhaltsbeiträge an Sie und Ihr Kind festgelegt worden sind. Eine Anpassung ist in diesem Fall nämlich nur bei einer erheblichen Veränderung der Verhältnisse zulässig.
Böswillige Einkommensverminderung führt nicht zum Ziel
Eine schlechte Idee wäre es übrigens, Ihre Stelle ganz zu kündigen, nur um Ihren Ex-Mann zu einer höheren Unterhaltszahlung zu verpflichten: Die Gerichte dürften eine solche böswillige Einkommensverminderung nicht schützen und könnten Ihnen möglicherweise ein hypothetisches Einkommen anrechnen.