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Kann ich mein Fitnessabo vorzeitig kündigen, wenn ich umziehe?

Grundsätzlich ja. Ziehen Sie so weit weg, dass Sie nicht mehr in Ihrem ursprünglichen Studio trainieren können, ist dies ein wichtiger Grund, der Sie zur vorzeitigen Auflösung Ihres Vertrags berechtigt.
Bei einem Fitnessabo handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Dieses können Sie grundsätzlich aus einem wichtigen Grund vorzeitig auflösen. Am einfachsten geht dies, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die «wichtigen Gründe» auflisten und sie den Wegzug als wichtigen Grund anerkennen. An allfällige damit verknüpfte Kündigungsfristen sind Sie nur dann gebunden, wenn Ihr Umzug vorhersehbar war und Sie genug Zeit hatten, das Fitnessstudio vorzeitig zu informieren. Haben Sie dies verpasst, können Sie immer noch eine Nachfolgerin präsentieren – übernimmt diese Ihren Vertrag tel quel, muss das Fitnessstudio Sie ohne Frist aus dem Vertrag entlassen.
Wegzug als wichtiger Grund
Doch auch wenn die AGB eine vorzeitige Kündigung kategorisch ausschliessen, gibt es für Sie einen Ausweg: Können Sie nachweisen, dass das Festhalten an dem Vertrag für Sie unzumutbar ist, dürfen Sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Ein Festhalten an dem Vertrag, obwohl Sie durch die Entfernung Ihres neuen Wohnortes vom Fitnessstudio dort gar nicht mehr trainieren können, ist in aller Regel unzumutbar und berechtigt Sie zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages. Auch hier gilt: Eine fristlose Kündigung des Vertrages ist nur dann möglich, wenn der Umzug auch für Sie sehr überraschend kam und Sie keine Möglichkeit hatten, das Fitnessstudio vorzeitig zu informieren. Läuft der Vertrag nur noch wenige Wochen, dürfte eine fristlose Kündigung schwierig durchsetzbar sein.
Rechtsmissbrauch ist nicht geschützt
Das Recht, ein Fitnessabo aus wichtigen Gründen vorzeitig zu künden, gilt nicht absolut. Wenn Sie also im klaren Wissen, dass Sie bald wegziehen werden, ein Fitnessabo gelöst haben, sind Sie daran gebunden: Das Gesetz schützt den Rechtsmissbrauch nicht.