Familie

Kann mir mein Ex Ferien mit unserem Kind verbieten?

Der obhutsberechtigte Elternteil darf mit dem Kind grundsätzlich in die Ferien fahren. Bei Auslandreisen kann jedoch die Einwilligung des anderen Elternteils notwendig sein, selbst falls letzterer nicht sorgeberechtigt ist.

Derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, hat während dieser Zeit die Obhut und damit die Betreuungsverantwortung. Er darf die Zeit weitgehend frei planen und so auch in die Ferien fahren. Der obhutsberechtigte Elternteil darf aber den vereinbarten oder angeordneten persönlichen Verkehr des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht verunmöglichen. Zudem muss er bei Auslandreisen allenfalls eine Vollmacht vorweisen können, dass der andere Elternteil mit der Reise einverstanden ist.

Reisen dürfen Besuchsrecht nicht verunmöglichen

Während der Zeit, in der ein Elternteil für die Betreuung zuständig ist, darf er grundsätzlich mit dem Kind verreisen, ohne vorgängig die Zustimmung des anderen Elternteils einholen zu müssen.

Bei der alleinigen Obhut können Ferien das Besuchsrecht des anderen Elternteils verletzen. Auch in diesem Fall darf der Elternteil aber mit den Kindern in die Ferien fahren. Wie das Bundesgericht schreibt, lässt es sich namentlich bei einem ausgedehnten Besuchsrecht des anderen Elternteils «nicht verhindern, dass Besuchstage ausfallen». Das gibt aber dem obhutsberechtigten Elternteil nicht das Recht, übermässig oft in die Ferien zu fahren und so den persönlichen Kontakt der Kinder mit dem Vater zu erschweren oder zu verunmöglichen: Die Ferienplanung steht «unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs und der Ausfall von Besuchswochenende muss die Ausnahme bleiben».

Ist ein Elternteil mit der Ferienplanung namentlich deswegen nicht einverstanden, weil diese den persönlichen Verkehr verunmöglicht, kann er sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. Diese kann die Eltern ermahnen oder ihnen Weisungen erteilen, um das Kindeswohl zu gewährleisten.

Auslandferien gut vorbereiten

Will ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland reisen, wird die Sache komplizierter. Denn aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführungen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um Kindesentführungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob alleinreisende Eltern tatsächlich mit ihren Kindern ins Ausland reisen dürfen. Unabhängig davon, ob der Elternteil die alleinige oder die gemeinsame Sorge hat, sollte er deswegen eine schriftliche Reisevollmacht des anderen Elternteils bei sich haben. Einige Vertragsstaaten verlangen gar eine notarielle Beglaubigung. (Siehe auch: «Reisen mit Minderjährigen»)

Zusätzlich ist zu empfehlen, dass der reisende Elternteil im Pass der Kinder eine amtliche Ergänzung eintragen lässt, der ihn als sorgeberechtigt ausweist. Dies ist in der Praxis vor allem dann sinnvoll, wenn er nicht den gleichen Nachnamen wie sein Kind hat.

Aktualisiert am 23. Februar 2023