Familie

Lange Reise geplant: Kann ich die Kinder aus der Schule nehmen?

Mit einer guten Vorbereitung und Abklärung kann das möglich sein, die Bedingungen hängen allerdings vom jeweiligen Kanton ab.

Schweizweit gilt: «Der Grundschulunterricht ist obligatorisch und untersteht staatlicher Leitung oder Aufsicht». Im Übrigen sind aber die Kantone für das Schulwesen zuständig. Sie dürfen es zulassen, dass Eltern ihre Kinder selbst – ob zuhause oder eben unterwegs - unterrichten, sie dürfen es aber auch verbieten. (vgl. «Gibt es ein verfassungsmässiges Recht auf HomeSchooling?») Lässt der Kanton einen privaten Grundschulunterricht zu, muss er seine Aufsichtsfunktion wahrnehmen. Er muss also sowohl sicher stellen, dass Ihr Kind den Schulstoff lernt als auch, dass der Unterricht von ausreichender Qualität ist.

Dabei gehen die Kantone unterschiedliche Wege. Während die einen HomeSchooling weitgehend verbieten, lassen es die anderen grundsätzlich zu. Wieder andere verlangen bei einer längeren Abwesenheit, dass mindestens ein Elternteil eine ausgebildete Lehrerin ist.