Arbeiten
Motorradunfall ohne Schutzkleidung. Darf der Chef den Lohn kürzen?

Grundsätzlich ja. Die ersten beiden Tage erhalten Sie ohnehin, sofern vertraglich nicht grosszügiger geregelt, nur 80% Ihres Lohnes ausbezahlt.
Arbeiten Sie durchschnittlich mehr als 8 Stunden pro Woche, erhalten Sie ab dem dritten Tag der (nichtberufs-)unfallbedingten vollen Arbeitsunfähigkeit von der Unfallversicherung ein Taggeld im gleichen Umfang. Hat Ihre Arbeitgeberin eine kollektive Unfallzusatzversicherung abgeschlossen, leistet diese ein ergänzendes Taggeld von 20%.
Motorradfahren ohne Helm ist grobfahrlässig
Dies gilt jedoch alles nur dann im genannten Umfang, wenn Sie nicht aus eigenem Verschulden arbeitsunfähig sind. Allerdings darf Ihre Arbeitgeberin den Lohn nur bei grobem Fehlverhalten kürzen. Sind Sie etwas riskant gefahren und deswegen verunfallt, droht keine Kürzung. Ohne Schutzkleidung und ohne Helm Motorrad zu fahren ist aber nicht nur etwas riskant, sondern eben grobfahrlässig und dürfte dazu führen, dass das Gericht eine Lohnkürzung stützen würde.
Motorradrennen kann ein - nicht versichertes - Wagnis sein
Auch die Unfallversicherung kürzt Ihnen das Taggeld, wenn Sie elementare Vorsichtsmassnahmen missachtet und damit «den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt» haben. Das Nichttragen eines Schutzhelms erachtet das Bundesgericht bereits bei der Fahrt mit einem Motorfahrrad als grob fahrlässig, und stützt eine Leistungskürzung von 10%. Sind Sie in Ihrer Freizeit bei einem Motorradrennen oder beim Training dazu verunfallt, kann die Unfallversicherung die Geldleistungen in besonders schweren Fällen sogar ganz streichen, denn dies gilt als – nicht versichertes – Wagnis.