Konsum & Internet
Müssen Berufsschüler ein eigenes Notebook kaufen?

Falls die Berufsfachschule dies vorschreibt oder der Lehrvertrag die Anschaffung eines eigenen Notebooks verlangt, ja.
Der obligatorische Unterricht selbst ist an der Berufsfachschule unentgeltlich. Vorschriften darüber, wer die Kosten des Unterrichtsmaterials tragen muss, gibt es auf eidgenössischer Ebene nicht.
Richtlinien
Einige Kantone regeln die Übernahme der Schulmaterialkosten, so beispielsweise der Kanton Luzern. Auch hier gilt jedoch, dass die Berufsfachschule nach dem BYOD-System arbeiten darf. Die Schulen dürfen also verlangen, dass die Berufsschüler die Kosten für das notwendige Notebook selber tragen bzw. den allfälligen Restbetrag übernehmen, wenn der Lehrbetrieb einen Teil der Anschaffungskosten übernimmt.
Regelungen im Lehrvertrag
Auch der – zwingend schriftliche – Lehrvertrag kann individuelle Bestimmungen enthalten, die die Kosten des Unterrichtsmaterials oder der Berufswerkzeuge regeln. Der Lehrbetrieb kann sich in dieser Form verpflichten, den ganzen oder teilweisen Anschaffungspreis der Materialien zu übernehmen. Steht nichts im Lehrvertrag, ist eine entsprechende Kostenübernahme des Lehrbetriebs freiwillig, wobei die übliche Handhabung im Betrieb ebenfalls Hinweise auf die Kostentragung geben kann.