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Müssen Berufsschüler ein eigenes Notebook kaufen?

Die Kantone können regeln, wer für die Kosten des Schulmaterials aufkommen muss. Berufsfachschule oder Lehrvertrag können basierend darauf die Anschaffung eines eigenen Notebooks vorgeben.

Der obligatorische Unterricht selbst ist an der Berufsfachschule unentgeltlich. Vorschriften darüber, wer die Kosten des Unterrichtsmaterials tragen muss, gibt es auf eidgenössischer Ebene nicht. Die Kantone können selbst regeln, wer die Kosten für das Schulmaterial tragen muss.

Kantone kann Lernende verpflichten, Schulmaterial selbst zu bezahlen

Während der Bund vorgibt, dass der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule unentgeltlich ist, liegt die Regelung der Schulmaterialkosten bei den Kantonen. Diese auferlegen in aller Regel den Lernenden die Kosten für ihr persönliches Schulmaterial. (Siehe auch: «Meine Tochter ist in der Lehre. Hat sie Anspruch auf Stipendien?»)

Lehrvertrag kann Kosten des Unterrichtsmaterials regeln

Der schriftliche Lehrvertrag kann bestimmen, dass der Lehrbetrieb die Kosten des Unterrichtsmaterials übernimmt. Enthält der Lehrvertrag keine Regelung, ist die Kostenübernahme durch den Lehrbetrieb freiwillig. Allenfalls gibt es in der entsprechenden Branche eine «übliche» Kostentragungsregel, auf welch sich die lernende Person beziehen kann. (Siehe auch: «Muss ich mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?»)

Aktualisiert am 26. Oktober 2023