Behörden
Meine Tochter ist in der Lehre. Hat sie Anspruch auf Stipendien?

Möglicherweise ja. Denn einen Anspruch auf Stipendien gibt es nicht nur für universitäre Ausbildungen, sondern unter anderem auch für eine anerkannte Berufslehre.
Ob der Anspruch im Falle Ihrer Tochter besteht, hängt insbesondere vom anwendbaren kantonalen Recht ab: Weder das eidgenössische Berufsbildungsgesetz noch eine andere rechtliche Grundlage auf Bundesebene regeln das Stipendienwesen. Allerdings ist seit dem 1. März 2013 das interkantonale Stipendienkonkordat in Kraft. Diesem Konkordat sind alle Kantone mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, Wallis und Zug beigetreten.
Voraussetzungen
Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule ist unentgeltlich. Für weitere Kosten wie Berufswerkzeug (vgl. oben Konsum&Internet) oder den Lebensunterhalt muss grundsätzlich die lernende Person beziehungsweise die unterhaltspflichtige Person aufkommen.
Ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich, können Sie sich an die Stipendienstelle Ihres Kantons wenden. Gemäss dem Stipendienkonkordat prüft diese insbesondere folgende Punkte:
- Finanzielle Verhältnisse
- Beitragsberechtigte Person: Ihre Tochter ist beispielsweise nicht beitragsberechtigt, wenn Sie sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhält;
- Beitragsberechtigte Ausbildungen: Beispielsweise eine Lehre EFZ oder ein Diplomstudiengang der höheren Fachschule können zu einer Beitragsberechtigung führen.
Achtung: War Ihre Tochter bereits vier Jahre finanziell unabhängig, gilt dies als erste «berufsbefähigende Ausbildung» und schliesst sie gemäss Konkordat als beitragsberechtigte Person aus.
Rückerstattungspflicht
Erhält Ihre Tochter ein Stipendium, müssen Sie das gemäss Stipendienkonkordat nicht zurückzahlen. Allerdings können die Kantone auch Darlehen gewähren, die ganz oder teilweise rückzahlbar sind.
Private Lösungen
Hat Ihre Tochter keinen Anspruch auf Stipendien oder Darlehen, kann sie sich an private Stiftungen und Vereine wenden, welche Personen in der Ausbildung finanziell unterstützen.