Gesundheit

Muss die Krankenkasse vergünstigte Prämien für Kinder anbieten?

Die Grundversicherung muss für Kinder und junge Erwachsene tiefere Prämien anbieten, die Zusatzversicherung hingegen kann ihre Prämien frei gestalten.

Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, in der Grundversicherung für Kinder und junge Erwachsene tiefere Prämien als für die übrigen Versicherten anzubieten. Die Prämie für Kinder muss dabei tiefer sein als für junge Erwachsene. In den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen hingegen in ihrer Prämiengestaltung frei.

Krankenkassenprämien steigen mit Alter

Die Krankenkasse legt die Prämien für ihre Versicherten fest. Grundsätzlich erhebt die Krankenkasse von ihren Versicherten die gleichen Prämien. Prämienrabatte muss oder darf sie nur dann gewähren, wenn diese gesetzlich vorgesehen sind (Siehe auch: «Gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt, wenn ich Sport treibe?»). Bei Kindern und jungen Erwachsenen muss die Krankenkasse tiefere Prämien anbieten. Vorgegeben ist folgende Staffelung: Für Kinder bis 19 Jahre muss die Prämie tiefer sein als für junge Erwachsene ab 19 Jahren und für junge Erwachsene bis 25 Jahre muss sie tiefer sein als für die übrigen Erwachsenen. Einige Krankenkassen bieten zusätzliche Familienrabatte ab dem zweiten oder dritten Kind an.

Krankenkasse muss für Kinder Prämie ohne Franchise anbieten

In der Grundversicherung muss es die Krankenkasse ermöglichen, ein Kind ohne Franchise zu versichern. Als Kind gilt, wer unter 19 Jahre alt ist. Sie darf also nicht vorschreiben, dass ein versichertes Kind beziehungsweise dessen Eltern jedes Jahr einen bestimmten Teil der Krankheitskosten selber übernehmen muss. Die Krankenkasse darf ein solches Modell jedoch zusätzlich anbieten. Die wählbaren Franchisen sind in der Verordnung vorgegeben und müssen 100. 200, 300, 400, 500 oder 600 CHF betragen.

Schliesslich stellt die Krankenkasse auch bei Kindern einen Selbstbehalt in Rechnung: Sie übernimmt zwar die gerechtfertigten Kosten, zieht davon aber zu Lasten der versicherten Person 10 Prozent ab. Bei Kindern gilt dabei ein Höchstbetrag von 350 Franken, ab diesem Betrag muss die Krankenkasse 100 Prozent der gerechtfertigten Krankheitskosten übernehmen.

Zusatzversicherung darf Prämien frei gestalten

Bei den Zusatzversicherungen ist die Krankenkasse an das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gebunden. Das VVG schreibt der Krankenkasse nicht vor, wie sie die Prämien für ihre Zusatzversicherung festlegen muss. Sie kann entsprechend Prämienrabatte für Kinder gewähren, muss aber nicht. Sie darf die Gewährung eines allfälligen Familienrabatts auch davon abhängig machen, ob die Kinder bei ihr grundversichert sind oder nicht.

Aktualisiert am 25. Januar 2024