Gesundheit

Muss die Krankenkasse vergünstigte Prämien für Kinder anbieten?

In der Grundversicherung ja, in der Zusatzversicherung nein.

Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, in der Grundversicherung für Kinder und junge Erwachsene tiefere Prämien anzubieten. In den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen hingegen in ihrer Prämiengestaltung frei.

Vergünstigte Prämien für Kinder und junge Erwachsene in der Grundversicherung

Die Krankenkasse legt die Prämien fest. Sie darf in der Grundversicherung nur Prämienrabatte gewähren, die gesetzlich vorgesehen sind, für Kinder und Jugendliche muss die Krankenkasse die Prämien tiefer ansetzen: Für Kinder bis 19 Jahre muss die Prämie tiefer sein als für junge Erwachsene ab 19 Jahren und für junge Erwachsene bis 25 Jahre muss sie tiefer sein als für die übrigen Erwachsenen. Einige Krankenkassen bieten zusätzliche Prämienrabatte ab dem zweiten oder dritten Kind an.

Franchise und Selbstbehalt für Kinder in der Grundversicherung

Gleichzeitig muss es die Krankenkasse ermöglichen, ein Kind ohne Franchise zu versichern. Sie darf also nicht festlegen, dass ein versichertes Kind bzw. dessen Eltern jedes Jahr einen bestimmten Teil der Krankheitskosten selber übernehmen muss. Sie können dieses Modell jedoch zusätzlich anbieten, wobei die Franchise 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken betragen muss.

Schliesslich verrechnet die Krankenkasse auch bei Kindern einen Selbstbehalt: Sie übernimmt zwar die gerechtfertigten Kosten, zieht davon aber zu Lasten der versicherten Person 10 Prozent ab. Bei Kindern gilt dabei ein Höchstbetrag von 350 Franken, ab diesem Betrag muss die Krankenkasse 100 Prozent der gerechtfertigten Krankheitskosten übernehmen.

Freie Prämiengestaltung in der Zusatzversicherung

Bei den Zusatzversicherungen ist die Krankenkasse an das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gebunden. Das VVG schreibt der Krankenkasse nicht vor, wie sie die Prämien für ihre Zusatzversicherung festlegen muss. Sie kann entsprechend Prämienrabatte für Kinder gewähren, muss aber nicht.