Familie

Muss die Schule zu Fuss erreichbar sein?

Es gibt keinen Anspruch darauf, zu Fuss zur Schule gehen zu können. Hingegen sind die Behörden verpflichtet, für einen zumutbaren Schulweg zu sorgen.

Der verfassungsrechtliche Anspruch auf einen unentgeltlichen Grundschulunterricht umfasst auch die Pflicht der Kantone, für einen zumutbaren Schulweg zu sorgen. Die Kantone beziehungsweise die Gemeinden müssen dabei nicht gewährleisten, dass die Schule in Gehdistanz der schulpflichtigen Kinder liegt. Ist die Schule aber auf eine zumutbare Weise zu Fuss erreichbar, müssen die Behörden insbesondere für die jüngeren Kinder eine Transportmöglichkeit anbieten. (Siehe auch: «Wer garantiert die Sicherheit unseres Sohnes auf dem Schulweg?»)

30 Minuten pro Schulweg sind zumutbar

Ein Schulweg muss innert 30 Minuten zu absolvieren sein, bei einer Mittagspause ausserhalb der Schule kann ein Kind so 2 Stunden täglich unterwegs sein. Da ältere Kinder eine höhere Gehgeschwindigkeit haben, kann ihr Schulweg distanzmässig länger sein als etwa für Kindergartenkinder. (Siehe auch: «Muss die Mittagspause für Schulkinder immer 40 Minuten dauern?»)

Können Kinder den Schulweg nicht oder nicht vollständig zu Fuss zurücklegen, ist es je nach Alter zumutbar, dass sie mit dem Fahrrad oder mit dem Trottinett fahren oder dass sie den öV nutzen. (Siehe auch: «Darf mein Kind mit dem Trottinett zur Schule fahren?»)