Unterwegs

Muss die Mittagspause für Schulkinder immer 40 Minuten dauern?

Der Weg zwischen Grundschule und Ort der Mittagspause muss so kurz sein, dass sich das Schulkind während einer ausreichend langen Mittagspause erholen kann. Diese muss aber nicht zwingend 40 Minuten dauern, wie das Bundesgericht mit Urteil vom 1. Juni 2023 entschieden hat.

Die Distanz zwischen Wohn- und Schulort darf den Zweck des verfassungsrechtlichen Anspruches auf Grundschulunterricht nicht gefährden. Das Schulkind muss eine ausreichend lange Mittagspause haben. Dies gilt auch für Kinder, die familienextern betreut werden. Die Schulbusfahrt wird nicht zu der Mittagspause dazugezählt. Hingegen lehnt es das Bundesgericht ab, eine fixe Minimaldauer für die Mittagspause festzulegen.

Eltern verlangen 40-minütige Mittagspause

Die Eltern von schulpflichtigen Kindern erachten deren Schulweg als unzumutbar, da dieser nur eine kurze Mittagspause von unter 40 Minuten ermögliche. Sie beantragen deswegen bei der Gemeinde, entweder einen unentgeltlichen Schultransport zur Verfügung zu stellen oder einen Mittagstisch mit ermässigtem Tarif anzubieten. Der Gemeinderat sowie der Regierungsrat und auch das Obergericht weisen die Gesuche ab. Die Eltern erheben erfolglos Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht. (Siehe auch: «Was können wir gegen die Schulhauszuteilung unseres Sohnes machen?»)

Schulweg gilt nicht als Erholungszeit

Entscheidend für die Berechnung des zumutbaren Schulweges ist, wo das Kind tatsächlich seine Mittagspause verbringt. Dies darf auch im Rahmen der familienexternen Betreuung geschehen, selbst wenn diese weiter weg von der Haltestelle des Schulbusses ist. Die Gemeinde kommt deswegen mit ihrem Argument, das Kind könne auch daheim essen, nicht durch. Ebenso lehnt das Bundesgericht das Argument ab, dass die Fahrt im Schulbus der Erholung diene und deswegen an die Mittagspause angerechnet werden müsse. (Siehe auch: «Kann ich mehr Alimente verlangen wegen fehlender Tagesschulen?»)

Mit Trottinett verlängert sich der zumutbare Schulweg

Ein Kind kann auf dem Schulweg ein Kickboard oder Ähnliches verwenden und so den Schulweg verkürzen. Eine Mittagspause von 35 Minuten ist damit zumutbar, wenn das Kind diese verlängern kann, indem es mit dem Rad oder mit dem Trottinett fährt. Dies gilt gemäss Bundesgericht jedenfalls dann, wenn das Kind gesundheitlich dazu in der Lage und alt genug ist. Im vorliegenden Fall hat es dies bei einem 8 ½ - und 9 ½ - jährigen Kind bejaht. (Siehe auch: «Darf mein Kind mit dem Trottinett zur Schule fahren?»)

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Eltern ab und auferlegt ihnen die Gerichtskosten in der Höhe von 2 000 CHF.