Behörden

Muss die Strasse nachts beleuchtet sein?

Die jeweils zuständige nationale, kantonale oder kommunale Behörde bestimmt, welche Strassen wie lange beleuchtet werden müssen. Die Kosten für die Beleuchtung muss das Gemeinwesen in aller Regel selbst tragen.

Für die Strassenbeleuchtung gibt es keine schweizweiten Regelungen. Bund, Kanton und Gemeinden bestimmen für ihre jeweiligen Strassen, wann diese wie zu beleuchten sind. In der Regel orientieren sie sich dabei für die Gesetzgebung und deren Umsetzung an den technischen Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS.

Keinen grossen Handlungsspielraum hat das Gemeinwesen hingegen, wenn es um die Kosten der öffentlichen Beleuchtung geht. Das Gemeinwesen muss diese selbst übernehmen, selbst wenn bestimmte Grundeigentümerinnen von der konkreten Beleuchtung mehr als andere profitieren.

Keine bundesweite Regelung der Strassenbeleuchtung

Die Signalisationsverordnung des Bundesrats regelt unter anderem die Signale im Bereich von Strassen. Die Verordnung enthält aber nur Vorgaben zu der Beleuchtung von Strassenschildern und Baustellen, im Übrigen schreibt sie den Gemeinwesen aber nicht vor, wie sie ihre Strassen beleuchten müssen. Namentlich gibt es auch keine verbindlichen schweizweiten Vorgaben dazu, ob und wie das Gemeinwesen die Fussgängerübergänge beleuchten muss.

Folglich kann jeder Kanton beziehungsweise jede Gemeinde selbst über die Strassenbeleuchtung bestimmen, wobei mehrere technische Normen und Richtlinien Leitplanken vorgeben. So etwa Normen Schweizerischen Vereinigung der Strassen- oder Verkehrsfachleute oder Richtlinien der Schweizerischen Licht-Gesellschaft. Diese sind rechtlich nicht verbindlich, können aber bei Haftungsfragen eine Rolle spielen. Verunfallt beispielsweise ein Fussgänger auf einem Zebrastreifen, dessen Beleuchtung nicht den gängigen technischen Normen entspricht, haftet das Gemeinwesen möglicherweise. (Siehe auch: «Beim Joggen im Wald über Äste gestolpert und verletzt – wer haftet?»)

Gemeinwesen muss Strassenbeleuchtung zahlen

Die Kosten für die Beleuchtung öffentlicher Strassen im Gemeingebrauch sind in aller Regel vom zuständigen Gemeinwesen zu tragen. Wie das Bundesgericht schreibt, darf das Gemeinwesen die Kosten für die Beleuchtung grundsätzlich selbst dann nicht der Liegenschaftseigentümerin überwälzen, wenn diese aufgrund der Lage ihres Grundstückes mehr als andere von der Beleuchtung profitiert. Eine andere Kostenaufteilung ist namentlich dann möglich, wenn diese im Zusammenhang mit der Baulanderschliessung steht.