Unterwegs

Muss ich für die Kindergartenreise bezahlen?

Das verfassungsmässige Recht auf einen unentgeltlichen Grundschulunterricht umfasst neben dem eigentlichen Unterricht auch die Aktivitäten und Mittel, welche für den Unterrichtszweck unmittelbar notwendig sind.

Die Bundesverfassung garantiert den Anspruch auf einen ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Dieser umfasst auch obligatorische Schulreisen oder –lager. Der Kindergarten darf den Eltern deswegen für die Kindergartenreise nur den Betrag in Rechnung stellen, den diese durch die Kindergartenreise einsparen.

Grundschulunterricht an öffentlicher Schule unentgeltlich

Öffentliche Schulen müssen den Grundschulunterricht kostenlos anbieten. Der ausreichende Grundschulunterricht umfasst gemäss Bundesgericht «einen Unterricht, der für den Einzelnen angemessen und geeignet sein muss und genügt, um die Schüler angemessen auf ein selbstverantwortliches Leben im modernen Alltag vorzubereiten». Eine öffentliche Schule darf für die Dauer der obligatorischen Schule kein Schulgeld verlangen.

Elternbeitrag in der Höhe des eingesparten Betrages

Wie das Bundesgericht schreibt, umfasst der unentgeltliche Grundschulunterricht auch alle dem Unterrichtszweck dienenden und notwendigen Mittel. Ist die Kindergartenreise obligatorisch, ist sie Teil des Grundschulunterrichts. Die Schule darf von den Eltern deswegen nur den Beitrag verlangen, den diese aufgrund der Abwesenheit ihres Kindes einsparen. Laut Bundesgericht ist hier von 10 – 16 CHF pro Tag auszugehen, den die Eltern für die Verpflegung einsparen.

Aktuell ist in den eidgenössischen Räten eine Parlamentarische Initiative hängig, welche ein vergünstigtes öV-Ticket für Schulreisen und Schullager fordert.

(Siehe auch: «Müssen Berufsschüler ein eigenes Notebook kaufen?»)