Familie

Muss ich meinem Noch-Ehemann Miete nach meinem Auszug bezahlen?

Die Antwort auf diese Frage hat verschiedene Aspekte, so insbesondere das Vertragsverhältnis zu der Vermieterin und die Rechte gegenüber ihrem Noch-Ehemann.

Solidarhaftung gegenüber Vermieterin

Zum einen haften Sie gegenüber der Vermieterin solidarisch für den Mietzins. Diese Verpflichtung dauert bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis endet, längstens jedoch zwei Jahre. Die Vermieterin kann also den Mietzins auch von Ihnen einfordern, selbst wenn Sie nicht mehr in der Familienwohnung leben.

Noch-Ehemann kann nicht allein entscheiden

Zum anderen kann natürlich Ihr Noch-Mann nicht einfach allein entscheiden, dass er selbst keine oder weniger Miete als bis anhin bezahlt. Am einfachsten einigen Sie sich mit Ihrem Noch-Mann aussergerichtlich – aber dennoch schriftlich! – wer wie viel für wie lange an die ehemalige Familienwohnung zahlen muss. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie noch vernünftig miteinander reden können. Ist dies nicht möglich, bleibt der Gang vor das Gericht.

Familienwohnung im Eheschutzverfahren

In diesem so genannten «Eheschutzverfahren» entscheidet das Gericht unter anderem, was mit der ehemaligen Familienwohnung geschieht: Wer kann dort wohnen bleiben? Wer muss wie viel vom Mietzins zahlen?

Fordert der Vermieter den Mietzins von Ihnen ein, können Sie diesen mit den geschuldeten Unterhaltsbeiträgen an Ihren Noch-Mann verrechnen.