Gesundheit

Muss mir das Restaurant Auskunft über die verwendeten Zutaten geben?

Ja. Grundsätzlich gelten für ein Restaurant die gleichen Regeln wie für ein Lebensmittelgeschäft, welches vorverpackte Ware verkauft. In einigen Fällen reicht eine mündliche Information auf Anfrage. Über bestimmte Punkte muss das Restaurant seine Gäste schriftlich, in der Regel via Speisekarte oder Plakat, informieren.

Das Restaurant muss über die verwendeten Zutaten Auskunft geben können. Insbesondere muss es die Herkunft von Fleisch und Fisch und deren Produktionsmethode deklarieren. Zudem haben Sie das Recht, dass das Restaurant Sie über Allergene und gentechnisch veränderte Organismen informiert.

Fleisch, Fisch, Geflügel und Eier

Das Restaurant muss die Herkunft von Fleisch, Fisch und Geflügel schriftlich deklarieren. Dabei ist für die Herkunft das Land massgeblich, in welchem das Tier aufgezogen worden ist, die überwiegende Gewichtszunahme erfolgt ist oder es den überwiegenden Teil seines Lebens verbracht hat. Bei im Meer gefangenen Fischen ist das Fanggebiet anzugeben.

Bestimmte Produktionsmethoden sind in der Schweiz verboten, so beispielsweise die Käfighaltung von Geflügeln oder die Verwendung hormoneller Leistungsförderer. Verwendet ein Restaurant Zutaten aus einer solchen Produktion, muss es dies schriftlich deklarieren.

Allergene

Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, muss das Restaurant nicht zwingend auf der Speisekarte erwähnen. Allerdings muss es gleichwohl schriftlich und gut sichtbar darauf hinweisen, dass die Gäste die Information bei dem Personal nachfragen können. Zudem müssen die Informationen dem Personal schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person muss unmittelbar über die Allergene Auskunft geben können.

Gentechnisch veränderte Organismen

Bietet das Restaurant gentechnisch veränderte Organismen an, muss es seine Gäste schriftlich darüber informieren.