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Pitschnass! Darf ich die «garantiert wasserdichte» Jacke zurückgeben?
Verspricht die Verkäuferin, dass die Jacke «garantiert wasserdicht» ist, haftet sie dafür. Der Käufer muss den Mangel jedoch rechtzeitig rügen.
Erwirbt ein Käufer in der Schweiz eine «wasserdichte» Jacke, haftet die Verkäuferin ihm gegenüber für diese zugesicherte Eigenschaft. Sofern er die gesetzlichen und vertraglichen Fristen einhält, verfügt der Käufer über verschiedene Rechte im Garantiefall.
«Wasserdichte» Jacke hält ein paar Stunden trocken
Die Herstellerinnen verwenden in der Regel den Begriff der «Wassersäule», um zu erklären, ab wie viel Wasser die Jacke die Feuchtigkeit nicht mehr abhält. Dabei entspricht eine Wassersäule von 1300 Millimetern einem Druck von 0.13 bar. Hält eine Jacke einem Wasserdruck von 0.13 bar stand, ohne dass Feuchtigkeit in das Gewebe dringt, gilt sie als «wasserdicht». Mit dieser Jacke sollte der Käufer trocken bleiben, auch wenn er sich mehrere Stunden draussen im Regen aufhält. (Siehe auch: «Zahlt die Herstellerin bei einem Wasserschaden am Handy?»)
Käufer muss Jacke sofort zurückbringen
Wer eine wasserdichte Jacke gekauft hat und diese aber tatsächlich Wasser durchlässt, muss diese sofort nach Entdeckung des Mangels in das Geschäft zurückbringen. Ohne andere Vereinbarung läuft die absolute Garantiefrist nach zwei Jahren, bei einer Secondhand-Jacke nach einem Jahr, ab. Verkürzen darf die Verkäuferin diese Fristen nicht.
Aufgepasst: Die Verkäuferin darf die Garantie ganz ausschliessen, sofern sie beim Kauf ausdrücklich darauf hinweist.
Verkäuferin haftet bei Produktfehlern
Liegt ein Material- oder Verarbeitungsfehler vor, haftet die Verkäuferin. Dies unabhängig davon, ob sie selbst im guten Glauben von einem Qualitätsprodukt ausgegangen ist. Der Käufer hat verschiedene Möglichkeiten: Er kann die Jacke gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, sie gegen einen Rabatt behalten oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt – mit einer erneuten Garantiefrist - verlangen.
Aufgepasst: Wenn der Käufer seine wasserdichte Jacke nass versorgt, nicht korrekt gereinigt und imprägniert oder sonst anders als von der Herstellerin vorgegeben behandelt hat, haften weder Verkäuferin noch Herstellerin für den Schaden.
Aktualisiert am 27. Dezember 2024