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Pitschnass! Darf ich die «garantiert wasserdichte» Jacke zurückgeben?

Grundsätzlich ja, sofern ein Material- oder Herstellungsfehler der Grund für die unfreiwillige Dusche ist und Sie den Mangel rechtzeitig gerügt haben.

Erwerben Sie in der Schweiz eine Jacke und sichert Ihnen die Verkäuferin zu, diese sei «garantiert wasserdicht», haftet sie Ihnen gegenüber für diese Eigenschaft. Ob die Verkäuferin selbst von ihrem Lieferanten oder dem Hersteller über den Tisch gezogen wurde und guten Glaubens davon ausging, Ihnen ein wetterfestes Qualitätsprodukt zu verkaufen, muss Sie als Käufer nicht interessieren.

Mangel rechtzeitig rügen

Hingegen hat Sie die rechtzeitige Mängelrüge zu interessieren: Sie müssen die Jacke sofort nach der Entdeckung des Mangels ins Geschäft zurückbringen. Ohne andere Vereinbarung läuft die absolute Garantiefrist nach zwei Jahren, bei einer Secondhand-Jacke nach einem Jahr, ab. Verkürzen darf die Verkäuferin diese Fristen nicht. Sie darf aber die Garantie ganz ausschliessen, sofern sie beim Kauf ausdrücklich darauf hinweist.

Ihre Rechte im Garantiefall

Ist dies nicht geschehen und haben Sie die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen eingehalten, können Sie die Jacke gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben, sie gegen einen Rabatt behalten oder ein gleichwertiges Ersatzprodukt – mit einer erneuten Garantiefrist - verlangen. Erfolg mit Ihrer Mängelrüge werden Sie dann haben, wenn ein Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegt. Haben Sie Ihre wasserdichte Jacke jedoch nass versorgt, nicht korrekt gereinigt und imprägniert oder sonst anders als von der Herstellerin vorgegeben behandelt, werden Sie mit Ihrer Mängelrüge in aller Regel bei der Verkäuferin keinen Erfolg haben, und vor Gericht garantiert nicht.