Arbeiten
Sind Halloween-Streiche am Arbeitsplatz erlaubt?
Wenn auch Spass erlaubt ist, darf ein Streich weder die Persönlichkeitsrechte verletzen, noch den Weisungen widersprechen oder gar gefährlich sein.
Ein harmloser Streich am Arbeitsplatz ist rechtlich meist unproblematisch. Auch an Halloween ist aber die Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu achten. Die Arbeitgeberin kann zudem im Rahmen ihres Weisungsrechts Halloween-Streiche am Arbeitsplatz untersagen. Gar verbieten muss sie Streiche, wenn diese ein Sicherheitsrisiko sind.
Streiche am Arbeitsplatz dürfen kein Mobbing sein
Die Arbeitgeberin muss die Persönlichkeit ihrer Arbeitnehmer schützen. So ist es etwa nicht nur menschlich daneben, einem Arachnophobiker eine Spinne auf die Tastatur zu legen, sondern auch arbeitsrechtlich problematisch. Ebenso unzulässig ist ein Streich, wenn er Teil eines Mobbings ist, sich also einfügt in ein systematisches Verhalten zur Ausgrenzung eines Arbeitnehmers.
Arbeitgeberin darf Streiche verbieten
Hält der Chef nicht viel von Halloween, kann er Halloween – Streiche am Arbeitsplatz grundsätzlich verbieten: In der Arbeitszeit sind Sie verpflichtet, zu arbeiten. Ein absolutes Verbot, etwa auch während der Pausen, verletzt aber wiederum in aller Regel diePersönlichkeit.
Gefährdet ein Halloween-Streich die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Gesundheit der Arbeitnehmer, ist er nicht zulässig. Eine schlechte Idee ist es so etwa, sich als Horrorclown zu verkleiden und den Kollegen bei der Arbeit an einer Maschine zu erschrecken.
Siehe auch: «Darf ich verkleidet am Arbeitsplatz erscheinen?»
Aktualisiert am 10. März 2026