Arbeiten

Sind Halloween-Streiche am Arbeitsplatz erlaubt?

Etwas Spass ist auch am Arbeitsplatz erlaubt. Der Streich darf aber weder die Persönlichkeit Ihrer Kollegen verletzen, noch den betrieblichen Vorgaben widersprechen oder gar die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährden.

Ein harmloser Streich am Arbeitsplatz ist rechtlich meist unproblematisch. Auch an Halloween ist aber die Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu achten. Die Arbeitgeberin kann zudem im Rahmen ihres Weisungsrechts Halloween-Streiche am Arbeitsplatz untersagen. Gar verbieten muss sie Streiche, wenn diese ein Sicherheitsrisiko sind.

Streiche am Arbeitsplatz dürfen kein Mobbing sein

Die Arbeitgeberin muss die Persönlichkeit ihrer Arbeitnehmer schützen. So ist es etwa nicht nur menschlich daneben, einem Arachnophobiker eine Spinne auf die Tastatur zu legen, sondern auch arbeitsrechtlich problematisch. Ebenso unzulässig ist ein Streich, wenn er Teil eines Mobbings ist, sich also einfügt in ein systematisches Verhalten zur Ausgrenzung eines Arbeitnehmers.

Arbeitgeberin darf Streiche verbieten

Hält Ihr Chef nicht viel von Halloween, kann er Halloween – Streiche am Arbeitsplatz grundsätzlich verbieten: In der Arbeitszeit sind Sie verpflichtet, zu arbeiten. Ein absolutes Verbot, etwa auch während der Pausen, verletzt aber wiederum in aller Regel Ihre Persönlichkeit.

Gefährdet ein Halloween-Streich die Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Gesundheit der Arbeitnehmer, ist er nicht zulässig. Eine schlechte Idee ist es so etwa, sich als Horrorclown zu verkleiden und Ihren Kollegen bei der Arbeit an einer Maschine zu erschrecken.

Siehe auch: «Darf ich verkleidet am Arbeitsplatz erscheinen?»