Wohnen

Was droht mir, wenn ich rohe Eier an Nachbars Haus werfe?

Ein Eierwurf an das Haus des Nachbars kann nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen trüben, sondern namentlich auch finanzielle Folgen haben. Selbst Kinder haften unter Umständen für die Folgen eines Streiches.

Genauso wie die Fasnacht oder der erste April hebt auch Halloween keine Gesetze auf. Entsteht durch den Eierwurf ein Sachschaden, haften Sie als erwachsene Person sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich. Kinder haften nicht in jedem Fall, haben jedoch auch keine Narrenfreiheit.

Sachbeschädigung auch an Halloween nicht erlaubt

Ein Eierwurf kann harmlos sein – aber auch das Haus beschädigen, so etwa den Anstrich, ein Fenster oder eine Store. Sie müssen in diesem Fall Ihrem Nachbar den Schaden ersetzen. Mit dieser zivilrechtlichen Haftung ist es jedoch allenfalls noch nicht getan. Ihr Nachbar kann zudem bei der Polizei einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen, Ihnen droht dann eine Geldstrafe, in schwereren Fällen gar eine Freiheitsstrafe.

Kind kann zivilrechtlich selbst haften

Grundsätzlich haben Sie als Familienhaupt zivilrechtlich die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind keine Schäden an fremdem Eigentum verursacht. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Falls Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese allenfalls den Schaden.

Je nach Alter, Charakter, Reife und allfälligen Besonderheiten Ihres Kindes haftet dieses jedoch selber für den von ihm verursachten Schaden. Auch hier kann eine Privathaftpflichtversicherung hilfreich sein, jedenfalls sofern Sie Ihr Kind mitversichert haben.

Haben Sie hingegen Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und ist Ihr Kind in Bezug auf den Eierwurf nicht urteilsfähig, muss die Eigentümerin den Schaden grundsätzlich selber tragen. Eine Nachfrage bei der Versicherung lohnt sich gleichwohl, vielleicht hat diese ein Herz für Halloween und zahlt aus Kulanz.

Siehe auch: «Haften Eltern für ihr Kind bei einem Trottinett-Unfall?»

Ab 10 ist ein Kind für seine Streiche strafrechtlich verantwortlich

Strafmündig ist ein Kind erst, nachdem es das 10. Altersjahr vollendet hat. Stellt die zuständige Behörde fest, dass ein jüngeres Kind eine Straftat begangen hat, benachrichtigt sie die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Dem Kind selber droht aber hier strafrechtlich nichts.

Siehe auch: «Darf mein Sohn Äpfel stibitzen, wenn der Ast auf die Strasse ragt?»