Gesundheit

Was gehört in eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen, sollten Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Sie können auch eine Person bestimmen, die diese Entscheide in Ihrem Namen fällt.

Sie müssen die Patientenverfügung schriftlich erstellen, datieren und unterzeichnen, damit Ihre Identität und Ihre Urteilsfähigkeit für den Adressaten klar ersichtlich ist. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht notwendig. Sie können aber auf der Versichertenkarte den Hinweis auf die Patientenverfügung eintragen lassen, so erfährt das medizinische Personal rechtzeitig davon.

Inhalt einer Patientenverfügung

Schreiben Sie in der Patientenverfügung, warum Sie die Verfügung verfassen und welche persönlichen, allenfalls auch religiösen, Werte Ihnen wichtig sind: Nach dieser Leitlinie können sich Ihre Ärztin und Ihre Angehörigen im Zweifelsfall richten.

Halten Sie weiter fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in welchem Fall wünschen. Sie können dabei bestimmte Massnahmen wie beispielsweise die Wiederbelebung, die Beatmung oder die künstliche Ernährung generell wünschen oder ablehnen. Sie können das Vorgehen aber auch an eine bestimmte Situation knüpfen. So etwa, dass Sie einer Beatmung nur zustimmen, wenn eine Rückkehr zur gewohnten Lebensqualität wahrscheinlich ist. Festhalten können Sie ebenfalls die gewünschten Ziele, beispielsweise dass für Sie die Schmerzfreiheit zentral ist.

Delegation an Vertrauensperson oder Ärzteteam

Möchten oder können Sie nicht konkret über die allfälligen künftigen medizinischen Massnahmen entscheiden, können Sie diese Entscheidungen in der Patientenverfügung einer Vertrauensperson oder dem behandelnden Ärzteteam überlassen.

Schliesslich können Sie in der Patientenverfügung auch festlegen, ob Sie nach Ihrem Tod Ihre Organe spenden möchten.

siehe auch: «Welche Daten befinden sich auf meiner Versichertenkarte?» und «Darf ich eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen ablehnen?»