Gesundheit

Wie schreibe ich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung gibt Auskunft über die gewünschten medizinischen Massnahmen und / oder über eine bevollmächtigte Person.

Eine urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen und darin festlegen, wie sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit medizinisch behandelt werden will. Sie kann darin weiter eine natürliche Person bezeichnen, die für sie entscheidet, wenn sie selbst urteilsunfähig ist. (Siehe auch: «Subsidiarität der behördlichen Massnahmen»)

Eintrag der Patientenverfügung auf Versichertenkarte möglich

Das Zivilgesetzbuch hält fest, dass die Patientenverfügung «schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen» ist. Dies ist notwendig, damit die Identität des Patienten und seine Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Verfassung der Patientenverfügung eindeutig nachgewiesen ist. Eine öffentliche Beurkundung ist nicht notwendig.

Eine in der Schweiz versicherte Person kann den Hinweis auf die Patientenverfügung auf der Versichertenkarte abspeichern. Auf diese Weise erfährt das medizinische Personal rechtzeitig davon. (Siehe auch: «Welche Daten befinden sich auf meiner Versichertenkarte?»)

Inhalt einer Patientenverfügung ist weitgehend frei wählbar

Die urteilsfähige Person kann in ihrer Patientenverfügung schreiben, warum sie die Verfügung verfasst und welche persönlichen, allenfalls auch religiösen, Werte ihr wichtig sind: Nach dieser Leitlinie können sich die behandelnde Ärztin und die Angehörigen im Zweifelsfall richten.

Weiter kann die Patientenverfügung Informationen darüber enthalten, welche medizinische Behandlungen der Patient in welchem Fall wünscht. Er dabei bestimmte Massnahmen wie beispielsweise die Wiederbelebung, die Beatmung oder die künstliche Ernährung generell wünschen oder ablehnen. Er kann das Vorgehen aber auch an eine bestimmte Situation knüpfen. So etwa, dass er einer Beatmung nur zustimmt, wenn eine Rückkehr zur gewohnten Lebensqualität wahrscheinlich ist. Ebenfalls möglich ist es, die gewünschten Ziele festzuhalten, so beispielsweise dass die Schmerzfreiheit zentral ist. (Siehe auch: «Darf ich eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen ablehnen?»)

Patientenverfügung kann Vollmacht enthalten

Möchte oder kann die Person nicht konkret über die allfälligen künftigen medizinischen Massnahmen entscheiden, kann sie diese Entscheidungen in der Patientenverfügung einer Vertrauensperson oder dem behandelnden Ärzteteam überlassen.

Ebenfalls kann die Patientenverfügung Informationen darüber enthalten, ob der Patient nach seinem Tod seine Organe spenden möchten.

Aktualisiert am 13. Februar 2024