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Welche Daten befinden sich auf meiner Versichertenkarte?

Die Versichertenkarte der Krankenversicherung enthält jene Daten, die der Rechnungsstellung sowie der Identifizierung dienen.

Auf der Versichertenkarte befinden sich zum einen aufgedruckte Daten. Zusätzlich enthält die Versichertenkarte elektronische Daten. Der Bundesrat bestimmt, welche Daten die Versicherer auf der Versichertenkarte speichern dürfen und wer auf die Daten zugreifen und sie bearbeiten darf. Mit dem Einverständnis der versicherten Person können Ärztinnen, Apotheker und weiteres medizinisches Fachpersonal zusätzliche Daten auf der Versichertenkarte speichern.

Krankenkasse muss bestimmte Daten auf Versichertenkarte drucken

Die Krankenkasse muss auf der Versichertenkarte folgende Informationen der versicherten Person aufdrucken:

  • Name und Vorname;
  • AHV-Nummer;
  • Geburtsdatum;
  • Geschlecht.

Weiter muss die Krankenkasse folgende Daten auf die Versichertenkarte drucken:

  • Name und Kennnummer des Versicherers (BAG-Nummer);
  • Kennnummer der Versichertenkarte;
  • Ablaufdatum der Versichertenkarte.

Zusätzlich kann die Krankenkasse auf der Rückseite die Daten der Europäischen Krankenversicherungskarte vermerken.

Zusätzliche elektronische Daten auf Versichertenkarte

Die Krankenkasse muss die aufgedruckten Daten zusätzlich elektronisch auf der Versichertenkarte abspeichern. Weiter kann die Krankenkasse folgende Informationen elektronisch auf der Versichertenkarte hinterlegen:

  • Zustelladresse der versicherten Person;
  • Rechnungsadresse des Versicherers;
  • Besondere Versicherungsformen wie beispielsweise eine höhere Franchise oder ein Managed-Care-Modell;
  • Allfällige Sistierung der Unfalldeckung;
  • Allfällige Zusatzversicherungen, sofern die versicherte Person damit einverstanden ist;
  • Daten der Europäischen Krankenversicherungskarte.

Ist die versicherte Person damit einverstanden, können Ärztinnen, Apotheker und weiteres medizinisches Fachpersonal die folgenden Daten zusätzlich elektronisch abspeichern und bearbeiten:

  • Blutgruppen- und Transfusionsdaten;
  • Immunisierungsdaten;
  • Transplantationsdaten;
  • Allergien;
  • Krankheiten und Unfallfolgen;
  • In medizinisch begründeten Fällen einen zusätzlichen Eintrag;
  • Medikation;
  • eine oder mehrere Kontaktadressen für den Notfall;
  • Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen.

Versicherte Person hat Einsichtsrecht in Daten auf ihrer Versichertenkarte

Die versicherte Person ist berechtigt, bei der Krankenkasse sowie bei dem medizinischen Fachpersonal Auskunft über die auf ihrer Versichertenkarte aufgenommen Daten zu erhalten sowie eine Berichtigung falscher Daten sowie die Löschung freiwillig aufgenommener Angaben zu verlangen.

Aktualisiert am 27. Dezember 2024