Gesundheit

Wer haftet für die Folgen eines Kuhangriffs auf dem Wanderweg?

Grundsätzlich haftet bei einem Unfall mit einem Tier dessen Halterin. Sie hat durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass Wanderer nicht mit Kühen und namentlich nicht mit Mutterkühen zusammentreffen. Der Wanderer seinerseits muss sich ebenfalls an Verhaltensregeln halten.

Verletzt eine Kuh einen Menschen, haftet grundsätzlich der Bauer. Die Tierhalterhaftung ist eine strenge Haftung: Richtet ein Tier einen Schaden an, trägt die Halterin die Verantwortung. Sie haftet nur dann nicht, wenn sie alle zumutbaren und geeigneten Vorsichtsmassnahmen ergriffen hat. Insbesondere bei Mutterkühen gelten hier erhöhte Anforderungen, da diese ihre Kälber notfalls mit einem Angriff verteidigen. Anwendbar sind hier die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft. Die Beratungsstelle ist eine Fachorganisation gemäss Verordnung über die Unfallverhütung.

Von sich aus und ohne Grund greifen Kühe keine Menschen an, der Wanderer kann sich so auch selbst schützen, indem er sich an einige Verhaltensregeln hält.

Wanderwege dürfen über Kuhweiden führen

Viele Wanderwege kreuzen Kuhweiden. Die Tierhalterin muss laut Bundesgericht «sämtliche objektiv notwendigen und durch die Umstände gebotenen Massnahmen» treffen, um zu verhindern, dass ihre Tiere einen Schaden anrichten.

Eine Halterin von Kühen, deren Weide von einem Wanderweg gekreuzt wird, muss zahlreiche Vorsichtsmassnahmen ergreifen, um Unfälle zu verhindern. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft führt in ihrem Ratgeber «Rindvieh im Weide- und Wandergebiet» aus, dass die Halterin nur ruhige und unauffällige Tiere auf Weiden mit Wanderwegen lassen soll. Zudem sollte sie Wasserstellen, Salzplätze, Liegeplätze und Stallungen fernab von den Wanderwegen einrichten, um Konflikte zwischen Mensch und Tier zu vermeiden.

Mutterkühe schützen ihre Kälber

Mutterkühe verteidigen ihre Kälber. Hier bedeutet die haftungsrechtlich gebotene Sorgfalt, dass die Halterin ein Zusammentreffen von Wanderern und Kühen möglichst verhindert. Der Ratgeber der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft hält fest, dass die Halterin die Zugänge mit der offiziellen Warntafel «Kuhmütter schützen ihre Kälber» markieren muss.

Wanderer trägt auch Eigenverantwortung

Selbst wenn die Tierhalterhaftung sehr streng ist und die Halterin den Wanderer bei einem Unfall in der Regel entschädigen muss: Im eigenen Interesse sollten die Wanderer Verantwortung für sich selbst übernehmen. Sie sollten ruhig an der Herde vorbeigehen und es vermeiden, den Tieren zu nahe zu kommen. Bei einer Mutterkuhweide sollten die Wanderer in keinem Fall die Kälber berühren und Hunde an die Leine nehmen. Weitere Informationen finden sich im Informationsflyer «Kuhmütter schützen ihre Kälber».

In keinem Fall dürfen die Wanderer die Kühe gezielt provozieren. Tun sie es gleichwohl und passiert ein Unfall, wird die Halterin nicht haften.

Aktualisiert am 11. April 2024