Gesundheit

Wer haftet für die Folgen eines Kuhangriffs auf dem Wanderweg?

Grundsätzlich die Halterin der Tiere, selbst wenn sie keine Schuld an dem Angriff trägt.

Die Tierhalterhaftung ist eine strenge Haftung: Richtet ein Tier einen Schaden an, haftet grundsätzlich die Halterin. Sie haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie «alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt» angewendet hat «oder dass der Schaden auch bei der Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre.» Besondere Massnahmen muss die Halterin von Mutterkühen treffen, da letztere ihre Kälber notfalls mit einem Angriff verteidigen.

Wanderwege auf Kuhweiden

Viele Wanderwege kreuzen Kuhweiden. Wie das Bundesgericht ausführt, reicht eine allgemein übliche Sorgfalt nicht aus, um sich von der Tierhalterhaftung zu befreien. Vielmehr muss die Tierhalterin nachweisen, dass sie «sämtliche objektiv notwendigen und durch die Umstände gebotenen Massnahmen getroffen hat.» Bleiben Zweifel, bejaht das Gericht die Haftung der Halterin.

Für die Halterin von Kühen, deren Weide von einem Wanderweg gekreuzt wird, gelten als Sorgfaltsmassstab die Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft. Die Beratungsstelle ist eine Fachorganisation gemäss Verordnung über die Unfallverhütung. Im Ratgeber «Rindvieh im Weide- und Wandergebiet» führt sie aus, dass die Halterin nur ruhige und unauffällige Tiere auf Weiden mit Wanderwegen lassen soll. Zudem sollte sie Wasserstellen, Salzplätze, Liegeplätze und Stallungen fernab von den Wanderwegen einrichten, um Konflikte zwischen Mensch und Tier zu vermeiden.

Besondere Vorsicht bei Mutterkühen

Mutterkühe verteidigen ihre Kälber. Hier bedeutet die haftungsrechtlich gebotene Sorgfalt, dass die Halterin ein Zusammentreffen von Wanderern und Kühen möglichst verhindert. Der Ratgeber «Rindvieh im Weide- und Wandergebiet» hält fest, dass die Halterin die offizielle Warntafel gut sichtbar am Weideeingang anbringen muss.

Eigenverantwortung des Wanderers

Provoziert der Wanderer die Kühe absichtlich, haftet die Halterin der Tiere nicht für die Folgen des Unfalles.

Selbst wenn die Haftung im Übrigen sehr streng ist und die Halterin den Wanderer bei einem Unfall in der Regel entschädigen muss: Im eigenen Interesse sollten die Wanderer Verantwortung übernehmen, ruhig an der Herde vorbeigehen und es vermeiden, den Tieren zu nahe zu kommen. Bei einer Mutterkuhweide sollten die Wanderer in keinem Fall die Kälber berühren. Zudem sollten sie ihren Hund anleinen, wenn sie mit ihm über die Mutterkuhweide wandern.