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Wie viel Steuern zahle ich als Single?

Bei der Besteuerung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Teilweise knüpft der Steuersatz aber auch unabhängig von dieser an den Zivilstand an. Ob und bei wem sie eine Erbschaftssteuer erheben, dürfen die Kantone weitgehend frei entscheiden.

Die Bundesverfassung hält als Grundsatz der Besteuerung fest, dass Personen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Zusammen lebende Ehepaare haben im Vergleich zu Alleinstehenden Anspruch auf eine Steuerermässigung. Die Erbschaftssteuer betrifft meist die Erben von alleinstehenden Personen ohne Kinder.

Lebensform beeinflusst wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Wie die Steuerverwaltung schreibt, muss bei einer Familie ein Einkommen für mehr Personen reichen als bei Alleinstehenden: «Ein Einkommen in einer bestimmten Höhe kann einem Alleinstehenden schon einen hohen Lebensstandard garantieren, während das gleiche Einkommen für eine Familie eine geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bietet, da es für mehrere Personen reichen muss». Demgegenüber können Mehrpersonenhaushalte unabhängig von dem Zivilstand insbesondere bei den Wohnkosten sparen. Unter dem Strich ist eine höhere Steuerbelastung für Alleinstehende zulässig.

Ebenso ist eine steuerliche Bevorzugung von Ehepaaren gemäss bundesgerichtlichen Rechtsprechung zulässig: «So weit sich aber Vorteile, sei es für die Ehe, sei es für das Konkubinat nicht vermeiden lassen, gebietet es die rechtliche Stellung und die soziale Bedeutung der Ehe, dass der Steuergesetzgeber die Vorteile nicht den Konkubinats-, sondern den Ehepaaren zukommen lässt». Ob dies auch in Zukunft so sein wird, ist aktuell Gegenstand einer Gesetzesrevision zur möglichen Einführung der Individualbesteuerung.

Erbschaftssteuer auf von Singles vererbten Vermögen

Auf Erbschaften fallen keine Bundessteuern an. Die Kantone können jedoch eine Erbschaftssteuer erheben. Der überlebende Ehepartner ist davon befreit, in aller Regel auch die direkten Nachkommen. Wer jedoch als weiter verwandte Person oder als Nichtverwandte ein Erbe erhält, muss darauf eine Steuer zahlen. Nur die Kantone Schwyz und Obwalden kennen keine Erbschaftssteuer.