Arbeiten

Habe ich als Grenzgänger Anspruch auf Arbeitslosengeld in der Schweiz?

Nein, falls Sie gar nicht mehr angestellt sind, wie das Bundesgericht am 19. November 2018 entschieden hat. Ist Ihr Arbeitsvertrag abgelaufen oder haben Sie bzw. Ihre Arbeitgeberin Ihren Arbeitsvertrag aufgelöst, besteht keine arbeitsvertragliche Bindung mehr und Ihr Wohnsitzstaat ist für Ihre Arbeitslosenentschädigung zuständig. Anders sieht es bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall wie beispielsweise Kurzarbeit aus. In diesem Fall erhalten Sie die Leistungen der Schweizer Arbeitslosenkasse nach den gleichen Voraussetzungen wie jemand, der in der Schweiz wohnt.

Im konkreten Fall hatte eine italienische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Italien mit einem Tessiner Gastronomiebetrieb mehrere befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Die Grenzgängerin hat im Tessin Arbeitslosenentschädigung für die Zeit nach Ablauf eines der befristeten Arbeitsverträge beantragt. Zum Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung war unklar, ob die Grenzgängerin wieder einen neuen Arbeitsvertrag erhalten würde. Das Bundesgericht hat sie entsprechend als voll arbeitslos betrachtet und folglich ihren Wohnsitzstaat Italien bzw. dessen Arbeitslosenversicherung als zuständig erklärt.