Begriffe&Abkürzungen

Betreibungsbefehl

Zahlungsbefehl


Eintreibung

Vollstreckung von offenen Forderungen.


Gericht

Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.


Konkursmasse

Sämtliches pfändbares Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört.


Nachschusspflicht

Statutarisch festgehaltene Pflicht eines Gesellschafters einer GmbH oder eines Genossenschafters, einen Nachschuss über den eigenen Stammanteil, Mitgliederbeitrag oder Genossenschaftsanteil hinaus zu leisten.


Rechtsmissbrauch

Unzulässige Rechtsausübung, die vom Gesetz nicht geschützt ist, da sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.


Rechtsmittel

Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.

Beschwerde

Einsprache

Revision


Stundung

Entgegenkommen der Gläubigerin, indem sie die Fälligkeit ihrer Forderung hinausschiebt.


Treu und Glauben

Grundsatz, wonach sich Menschen im Rechtsverkehr vertrauenswürdig und loyal verhalten sollen. Treu und Glauben beinhaltet den Vertrauensschutz, das Verbot widersprüchlichen Verhaltens sowie das Verbot des Rechtsmissbrauchs.


Urteil

Richterliche Entscheidung, die den vorläufigen oder definitiven Abschluss eines Verfahrens darstellt.


Verjährung, verjährt

Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.

Verwirkung


Verwertung

Liquidation


Verwirkung, verwirkt

Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.

Verjährung