Begriffe&Abkürzungen
Betreibungsbefehl
Eintreibung
Vollstreckung von offenen Forderungen.
Gericht
Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.
Konkursmasse
Sämtliches pfändbares Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört.
Nachschusspflicht
Statutarisch festgehaltene Pflicht eines Gesellschafters einer GmbH oder eines Genossenschafters, einen Nachschuss über den eigenen Stammanteil, Mitgliederbeitrag oder Genossenschaftsanteil hinaus zu leisten.
Rechtsmissbrauch
Unzulässige Rechtsausübung, die vom Gesetz nicht geschützt ist, da sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.
Rechtsmittel
Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.
Stundung
Entgegenkommen der Gläubigerin, indem sie die Fälligkeit ihrer Forderung hinausschiebt.
Treu und Glauben
Grundsatz, wonach sich Menschen im Rechtsverkehr vertrauenswürdig und loyal verhalten sollen. Treu und Glauben beinhaltet den Vertrauensschutz, das Verbot widersprüchlichen Verhaltens sowie das Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Urteil
Richterliche Entscheidung, die den vorläufigen oder definitiven Abschluss eines Verfahrens darstellt.
Verjährung, verjährt
Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.
Verwertung
Verwirkung, verwirkt
Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.