Begriffe&Abkürzungen

Betreibungsbefehl

Zahlungsbefehl


Eintreibung

Vollstreckung von offenen Forderungen.


Gericht

Unabhängige Institution, welche im Rechtsstreit ein Urteil fällt.


Konkursmasse

Sämtliches pfändbares Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Konkurseröffnung gehört.


Kündigung - Arbeiten

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.

Fristlose Kündigung

Missbräuchliche Kündigung

Ordentliche Kündigung


Kurzarbeit

Verkürzung oder Einstellung der normalen Arbeitszeit aufgrund eines vorübergehenden Arbeitsausfalls.


Kurzarbeitsentschädigung

Leistung der Arbeitslosenversicherung bei Kurzarbeit. Die Kurzarbeitsentschädigung umfasst 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls.


Liquidator

Person welche die Liquidation des Unternehmens durchführt.


Massenentlassung

Entlassung eines bedeutenden Teils der Belegschaft, ohne dass die Entlassung einen Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers hat. Folgende Schwellwerte gelten:

• in Betrieben

• mit 20-100 Mitarbeitenden: 10 oder mehr Personen

• mit 100-300 Mitarbeitenden: mindestens 10% der Arbeitnehmer

• mit mindestens 301 Mitarbeitenden: mindestens 30 Personen


Nachschusspflicht

Statutarisch festgehaltene Pflicht eines Gesellschafters einer GmbH oder eines Genossenschafters, einen Nachschuss über den eigenen Stammanteil, Mitgliederbeitrag oder Genossenschaftsanteil hinaus zu leisten.


Ordentliche Kündigung - Arbeiten

Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.

Ausserordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung


Personaldossier

Datensammlung, in welcher die Arbeitgeberin Informationen zum Arbeitnehmer aufbewahrt. Die Arbeitgeberin muss in der Praxis ein Personaldossier führen, da sie die Daten zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten benötigt. 

 Arbeitszeugnis.


Persönliche Arbeitsbemühungen

Voraussetzung, um Taggelder der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Das RAV entscheidet, wie viele persönliche Arbeitsbemühungen die als arbeitslos gemeldete Person vorweisen muss.


Rahmenfrist

• Frist, während welcher eine arbeitslose Person eine Arbeitslosenentschädigung beziehen kann.

• Frist, während welcher eine arbeitslose Person Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben muss, um Arbeitslosentaggelder beziehen zu können.


RAV

= Regionales Arbeitsvermittlungszentrum


Rechtsmissbrauch

Unzulässige Rechtsausübung, die vom Gesetz nicht geschützt ist, da sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.


Rechtsmittel

Begehren einer Partei, dass eine obere Instanz einen Entscheid einer unteren Instanz überprüft.

Beschwerde

Einsprache

Revision


Rechtsmittelinstanz

Instanz, die über das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel entscheidet.


Rechtsöffnung

Gerichtliche Beseitigung des Rechtsvorschlages der Gläubigerin im Rahmen der Betreibung.


SchKG

= Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz


Stundung

Entgegenkommen der Gläubigerin, indem sie die Fälligkeit ihrer Forderung hinausschiebt.


Treu und Glauben

Grundsatz, wonach sich Menschen im Rechtsverkehr vertrauenswürdig und loyal verhalten sollen. Treu und Glauben beinhaltet den Vertrauensschutz, das Verbot widersprüchlichen Verhaltens sowie das Verbot des Rechtsmissbrauchs.


Urteil

Richterliche Entscheidung, die den vorläufigen oder definitiven Abschluss eines Verfahrens darstellt.


Verjährung, verjährt

Phase, in welcher ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist, da die Frist abgelaufen ist. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verjährung nicht von Amtes wegen, die Partei muss eine entsprechende Einrede machen.

Verwirkung


Verwertung

Liquidation


Verwirkung, verwirkt

Phase, in welcher ein Anspruch aufgrund abgelaufener Zeit nicht mehr besteht. Das Gericht oder die Behörde berücksichtigt die Verwirkung von Amtes wegen.

Verjährung