Unfall

Wer zahlt bei einem Unfall?

Ein Arbeitnehmer und ein selbstständig Erwerbstätiger hatten einen Unfall. Wer übernimmt die Behandlungskosten? Was muss beachtet werden, welche Rechte und Pflichten haben sie?

Wer übernimmt die Behandlungskosten bei einem Unfall?

Obligatorisch versicherter Arbeitnehmer oder Arbeitsloser & freiwillig versicherter selbstständig Erwerbstätiger: Der Versicherer muss mindestens den in dem Unfallversicherungsgesetz vorgeschriebenen Versicherungsschutz gewähren. Die Versicherungsnehmer haben Anspruch auf die zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die versicherten Leistungen ohne Selbstbehalt und Franchise.

Nicht Erwerbstätiger: Der nicht Erwerbstätige ist bei der Krankenkasse gegen Unfall versichert, welche die Kosten für die versicherten Leistungen mit Selbstbehalt und Franchise übernimmt. Dasselbe gilt für den selbstständig Erwerbstätigen, wenn er keine freiwillige Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Der Versicherer darf die Behandlungskosten nicht kürzen, wenn die Gesundheitsentschädigung nur teilweise Folge eines Unfalls ist. Er darf die Behandlungskosten kürzen oder streichen, wenn der Arbeitnehmer für den Gesundheitsschaden selbst verantwortlich ist. (siehe auch «Motorradunfall ohne Schutzkleidung. Darf der Chef den Lohn kürzen?»)

Siehe auch: «Nichtmedizinische Hilfe zuhause: Muss die suva rückwirkend zahlen?» und «Während Studium verunfallt: Wie bin ich versichert?»

Wer zahlt den Lohnausfall nach einem Unfall?

Ist der Arbeitnehmer infolge des Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig, so hat er Anspruch auf ein Taggeld gemäss dem Unfallversicherungsgesetz. Der Anspruch entfällt, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Taggeld der Invalidenversicherung oder eine Mutterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz hat. Ist der Arbeitnehmer voll arbeitsunfähig, beträgt das Taggeld 80 % des versicherten Verdienstes. Der Versicherer kürzt das Taggeld bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beläuft sich auf 148‘200 CHF im Jahr und 406 CHF pro Tag.

Der Versicherer darf die Taggelder nicht kürzen, wenn die Gesundheitsschädigung nur teilweise Folge eines Unfalls ist. Er darf die Taggelder kürzen oder streichen, wenn der Arbeitnehmer für den Gesundheitsschaden selbst verantwortlich ist. (siehe auch: «Selber schuld am Beinbruch am Open-Air und so keinen Lohnanspruch?»

Gibt es auch für Arbeitslose Unfalltaggelder?

Ist der Arbeitnehmer arbeitslos, erhält er das Taggeld unabhängig von Warte- und Einstelltagen. Das Taggeld entspricht der Nettoentschädigung der Arbeitslosenversicherung:

• Ein volles Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdienstes

• Der Arbeitnehmer erhält ein Taggeld von 70 % des versicherten Verdienstes, wenn er keine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren hat, bei einem vollen Taggeld mehr als 140 Franken erhalten würde und keine Invalidenrente bezieht, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 % entspricht.

Der Versicherer darf die Taggelder nicht kürzen, wenn die Gesundheitsentschädigung nur teilweise Folge eines Unfalls ist. Er darf die Taggelder kürzen oder streichen, wenn der Arbeitnehmer für den Gesundheitsschaden selbst verantwortlich ist.

Fristen & Formvorschriften

• Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber bzw. der Arbeitslosen- oder Unfallversicherung den Unfall unverzüglich melden, sofern deswegen eine ärztliche Behandlung notwendig ist und/oder der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Versäumt sie die Frist, kann der Versicherer die Geldleistungen kürzen.

• Der Anspruch auf das Taggeld entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag und erlischt mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer Rente oder mit dem Tod des Versicherten.

Wer zahlt den Erwerbsausfall selbstständig Erwerbstätiger bei einem Unfall?

Hat der selbstständig Erwerbstätige eine freiwillige Taggeldversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz abgeschlossen und ist er infolge des Unfalls voll oder teilweise arbeitsunfähig, so hat er Anspruch auf ein Taggeld. Die Voraussetzungen und Höhe des Taggeldes entsprechen der Unfallversicherung für Arbeitnehmer.

Fristen & Formvorschriften

Der selbstständig Erwerbstätige muss seinem Versicherer den Unfall unverzüglich melden, sofern deswegen eine ärztliche Behandlung notwendig ist und/oder er arbeitsunfähig ist. Versäumt er die Frist, kann der Versicherer die Geldleistungen kürzen

Wer übernimmt die Unfallkosten von Nichterwerbstätigen?

Ein Nichterwerbstätiger muss sich bei seiner Krankenkasse gegen die Folgen eines Unfalls versichern. Sofern er in der Schweiz Wohnsitz hat, kann er bei einer Versicherung eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen.

Der Versicherungsnehmer muss seiner Krankenkasse den Unfall melden und Auskunft geben über:

• Zeit, Ort, Hergang und Folgen des Unfalles;

• den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin oder das Spital;

• allfällige betroffene Haftpflichtige und Versicherungen. 

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