Sextortion
Sextortion erkennen
Erpressungsversuche mit Nacktbildern, Pornos oder ähnlichen Aufnahmen sind strafbar. Wie entsteht Sextortion und welche Formen gibt es?
Was ist Sextortion?
Der Begriff Sextortion setzt sich aus den Begriffen «Sex» und «Extortion» (englisch für Erpressung) zusammen.
Bei Sextortion handelt es sich um eine Erpressungsmethode, mittels welcher eine Person ein Opfer mit der Veröffentlichung von Aufnahmen droht, die das Opfer nackt oder bei einer sexuellen Handlung zeigen. Dabei können die Aufnahmen tatsächlich existieren, möglich sind jedoch auch DeepFakes oder ein blosser Bluff. Ziel der Sextortion ist, das Opfer gegen dessen Willen dazu zu bringen, etwas zu tun. So etwa, ein Lösegeld zu zahlen oder sich mit dem Täter einzulassen.
Ist Sextortion strafbar?
Sextortion ist kein eigener Straftatbestand, kann aber zahlreiche allgemeine Straftatbestände erfüllen, so etwa:
Sextortion verletzt zudem auch zivilrechtlich die Persönlichkeit des Opfers.
Wie entsteht Sextortion?
Der Täter kann auf verschiedene Weisen zu Aufnahmen gelangen, mit welchen er ein potentielles Opfer erpressen kann. Er droht mit der Veröffentlichung der Aufnahmen, wenn das Opfer ihm nicht Geld überweist oder etwas anderes tut, was der Täter fordert.
Im Wesentlichen gibt es fünf Arten von Sextortion:
- Sextortion via Chat. Täterin – meist handelt es sich um Frauen – und Opfer lernen sich online kennen. Die Täterin baut ein Vertrauensverhältnis auf und bringt das Opfer dazu, ihr intime Aufnahmen zu schicken:
- Die Täterin ist auffallend attraktiv, gibt keine oder nur sehr wenige Informationen zu sich selber bekannt und kontaktiert das Opfer über Social Media;
- Sie gewinnt das Vertrauen des Opfers und bringt es dazu, sich vor der Kamera auszuziehen und sexuelle Handlungen durchzuführen;
- Sie fordert den schnellen Wechsel auf einen Videochat, nimmt diesen dann auf und erpresst das Opfer mit der Drohung, die Aufnahmen zu veröffentlichen.
- Sextortion im persönlichen Umfeld. Täter und Opfer sind oder waren in einer Beziehung. Der Täter verfügt über einvernehmlich erstellte intime Aufnahmen und erpresst das Opfer mit der Drohung, die Aufnahmen zu veröffentlichen;
- Sextortion via Malware. Täter und Opfer kennen sich nicht. Der Täter verfügt jedoch über Aufnahmen des Opfers, welche zeigen, dass es Pornosites besucht:
- Der Täter präpariert eine Pornosite, sodass diese beim Besuch Malware auf dem Computer des Opfers installiert;
- Die Malware aktiviert beim Besuch der Site die Webcam und speichert die so erhaltenen intimen Aufnahmen;
- Der Täter erpresst das Opfer mit der Drohung, die Aufnahmen zu veröffentlichen.
- Sextortion mit DeepFakes. Täter und Opfer kennen sich nicht zwingend, der Täter verfügt aber über harmlose Bilder des Opfers und erstellt daraus intime DeepFakes:
- Der Täter bedient sich online, beispielsweise über Social Media, reeller und harmloser Aufnahmen einer Person;
- Mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) verändert er die Aufnahmen und lässt eine ursprünglich unverfängliche Aufnahme wie beispielsweise ein Ferienfoto als pornografisches Bild erscheinen;
- Der Täter erpresst das Opfer mit der Drohung, die Aufnahmen zu veröffentlichen.
- Fake Sextortion via Spam. Täterin – meist sind es bei dieser Variante Frauen – und Opfer kennen sich nicht zwingend. Die Täterin behauptet aber fälschlicherweise, über intime Aufnahmen zu verfügen:
- Sie schickt E-Mails an einen grösseren Personenkreis. An die E-Mail-Adressen ist sie in der Regel über ein Datenleck gelangt;
- Sie ergänzt ihre E-Mails mit Informationen, welche sie aus einem Datenleck gezogen hat, so etwa tatsächlich vom Opfer benutzte Passwörter oder Handynummern;
- Sie verwendet vermeintlich die E-Mail-Adresse des Opfers als Absenderadresse, wobei dies meist tatsächlich nur eine gefälschte Absenderzeile ist;
- Sie behauptet, Zugang zu der Webcam des Opfers zu haben und so über intime Aufnahmen zu verfügen;
- Sie erpresst das Opfer mit den – tatsächlich nicht vorhandenen – Aufnahmen.