Begriffe&Abkürzungen

Rechtsvorschlag

Erklärung der betriebenen Person an Gläubigerin via Betreibungsbeamten (mündlich) oder via Betreibungsamt (schriftlich), dass sie deren Forderung nicht anerkennt. Die betriebene Person muss den Rechtsvorschlag nicht begründen. Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung.