Konsum & Internet

Darf ich Bücher uploaden?

Der Upload von Büchern ohne Einwilligung der Urheberin ist nicht erlaubt. Um aus einem Buch zu zitieren, brauchen Sie jedoch das ok von der Autorin nicht.

Wer Bücher ohne die entsprechenden Rechte uploaded, macht sich strafbar. Unproblematisch ist jedoch der Download von Büchern zum privaten Gebrauch. Auch ein Abspeichern des Werks ist in der Regel unproblematisch.

Upload ohne Einverständnis illegal

Wer ein Buch aufs Internet lädt und es damit allgemein zugänglich macht, riskiert , eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wer als Privatperson handelt, wird nur auf Antrag der Autorin oder einer anderen Rechteinhaberin bestraft. Wer gewerbsmässig handelt, begeht ein Offizialdelikt. Die Strafverfolgungsbehörde muss hier also von sich aus tätig werden. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Hat der Nutzer für den Download bezahlt, gelten die in der Regel in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen verankerten Nutzungsrechte.

Nicht von diesen Regelungen erfasst ist das Zitatrecht: Erlaubt ist es, aus einem veröffentlichten Buch zu zitieren, «wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist».

Download zum privaten Gebrauch legal

Der Eigengebrauch veröffentlichter Werke ist erlaubt. Als Eigengebrauch gilt dabei beispielsweise der Download, um das Buch selber zu lesen. Unter den Eigengebrauch fällt aber auch die Nutzung des Buches im Schulbetrieb, sofern die Lehrperson es für den Unterricht in der Klasse verwendet. (Siehe auch: «Muss ich für den Download von Musik bezahlen?»)

Ebenso ist es zulässig, ein Buch auf einen Datenträger wie einen USB-Stick zu speichern.

Aufgepasst: Der Nutzer muss darauf achten, dass er beim Download nicht unabsichtlich gleich einen Upload durchführt. Bei einem Upload besteht die Gefahr, dass er sich wegen einer Urheberrechtsverletzung strafbar macht.

Aktualisiert am 24. November 2022