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Ist ein WhatsApp-Klassenchat zulässig?

Ein WhatsApp-Klassenchat unter Eltern ist grundsätzlich zulässig. Kinder und Jugendliche benötigen die Einwilligung ihrer Eltern, wenn sie WhatsApp nutzen wollen.
WhatsApp bearbeitet Personendaten. Ohne Einwilligung der betroffenen Personen begeht die App eine Persönlichkeitsverletzung. Minderjährige Kinder können nicht selbst einwilligen, sondern müssen das Einverständnis ihrer sorgeberechtigten Eltern haben. Ob die Unentgeltlichkeit einer App daran etwas ändert, ist umstritten. WhatsApp selber schreibt ein Mindestalter von 16 Jahren vor.
Eltern müssen dem Klassenchat zustimmen
WhatsApp verarbeitet personenbezogene Daten. Dies ist datenschutzrechtlich nur erlaubt, wenn die Person ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt hat. Da Jugendliche bis zur Volljährigkeit noch nicht handlungsfähig sind, können nicht sie in diese Verarbeitung einwilligen, sondern grundsätzlich nur deren sorgeberechtigten Eltern. Und diese wiederum können frei entscheiden, ob sie in die Datenverarbeitung einwilligen wollen oder nicht.
Auch unentgeltliche Apps können problematisch sein
Was nun, wenn der Lehrer Ihres Kindes argumentiert, dieses könne selber in diese Datenverarbeitung einwilligen, da WhatsApp unentgeltlich sei? Bei der Beurteilung dieser Argumentation sind sich juristische Fachpersonen nicht einig. Klar ist jedoch, dass Messengerdienste wie WhatsApp Kontaktdaten verarbeiten, mit denen die User den Dienst schlussendlich «bezahlen». Im Falle von WhatsApp sind das sämtliche Daten des auf dem Smartphone Ihres Sohnes gespeicherten Adressbuches, die der Messengerdienst auf einen Server in den USA übermittelt.
Mindestalter für WhatsApp
Auf die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzverordnung der EU hat WhatsApp reagiert und seine Nutzungsbedingungen angepasst. Neu müssen Jugendliche in Europa inklusive der Schweiz mindestens 16 Jahre alt sein, um WhatsApp nutzen zu dürfen. Eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen hilft nur in den Ländern ausserhalb der Europäischen Region. Nach den Nutzungsbedingungen von WhatsApp ist also eine Nutzung des Messenger-Dienstes für Jugendliche unter 16 Jahren in der Schweiz und in der EU überhaupt nicht erlaubt.
Aktualisiert am 28. Juli 2022