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Ist Littering auf Wanderwegen strafbar?

Aludosen, Zigarettenstummel, Plastikflaschen oder auch Wegwerfmasken mitten in der Natur trüben so manches Wandervergnügen. Ob Littering allerdings bestraft wird, hängt von dem Kanton oder von der Gemeinde ab.

Im Gegensatz zum bewussten und strafbaren Ablagern von grösseren Mengen an Abfall ausserhalb von dafür vorgesehenen Deponien regelt das Umweltschutzgesetz das achtlose Wegwerfen kleiner Mengen Siedlungsabfall nicht.

Littering in der Schweiz auch künftig nicht einheitlich geregelt

Im Eidgenössischen Parlament besteht Einigkeit darüber, dass Littering ärgerlich und zu bekämpfen sei, eine schweizweite Lösung ist dennoch nicht in Sicht: Mit einer Motion hat das Parlament zwar den Bundesrat beauftragt, «die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass wirksame Massnahmen gegen Littering ergriffen werden können.» Dabei geht es dem Parlament aber um Fördermassnahmen, nicht um die Verankerung einer Littering-Strafnorm im Umweltschutzgesetz.

Kantonale Sanktionen gegen Littering

Die meisten Kantone und Gemeinden haben diese Lücke in den letzten Jahren geschlossen und sanktionieren das Littering auf ihrem Gebiet mit einer Ordnungsbusse. Die Beträge, welche bei Littering fällig werden, variieren stark: Während man im Aargau tief ins Portemonnaie greifen und aktuell 300 Franken bezahlen muss, bestrafen beispielsweise Neuenburg und Graubünden Littering mit 100 Franken.

Normalerweise ist es die Polizei, welche die Ordnungsbussen verhängt. Dabei muss sie aber den Abfallsünder auf frischer Tat ertappen und vor Ort die Busse einziehen. Dies macht die Umsetzung auf Wanderwegen etwas schwierig, da die Polizei hier in der Regel kaum patrouilliert. Etwas besser geschützt ist der Nationalpark, da hier beispielsweise auch Parkwächterinnen befugt sind, Ordnungsbussen auszusprechen.