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Ist Littering auf Wanderwegen strafbar?

Aludosen, Zigarettenstummel, Plastikflaschen oder auch Wegwerfmasken mitten in der Natur trüben so manches Wandervergnügen. Es liegt aber an Kantonen und Gemeinden, ob sie Littering bestrafen wollen.

Das bewusste Ablagern von grösseren Mengen an Abfall ausserhalb von dafür vorgesehenen Deponien ist strafbar. Das achtlose Wegwerfen kleiner Mengen Siedlungsabfall ist bundesrechtlich nicht sanktioniert.

Bundesrat will Littering nicht schweizweit regeln

Bundesrat und Eidgenössisches Parlament sind sich einig darin, dass Littering ärgerlich und zu bekämpfen sei. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der Parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» schreibt, sieht er aber gleichwohl «keinen Bedarf für eine Regelung auf Bundesebene». Dies, weil die Kantone hier bereits eigene Grundlagen geschaffen hätten. Der Nationalrat befürwortet allerdings die Schaffung eines Verbots auf Bundesebene. Das Geschäft ist nun beim Ständerat.

Kantone bestrafen Littering

Die meisten Kantone und Gemeinden sanktionieren das Littering auf ihrem Gebiet mit einer Ordnungsbusse. Die Beträge, welche bei Littering fällig werden, variieren stark: Während man im Aargau tief ins Portemonnaie greifen und aktuell 300 Franken bezahlen muss, bestrafen beispielsweise Neuenburg und Graubünden Littering mit 100 Franken. Appenzell Ausserrhoden schliesslich setzt nicht auf Bussen, sondern auf Sensibilisierungskampagnen.

Litteringverbot auf Wanderwegen schwer durchsetzbar

Normalerweise ist es die Polizei, welche die Ordnungsbussen verhängt. Dabei muss sie aber den Abfallsünder auf frischer Tat ertappen und vor Ort die Busse einziehen. Dies macht die Umsetzung auf Wanderwegen etwas schwierig, da die Polizei hier in der Regel kaum patrouilliert. Etwas besser geschützt ist der Nationalpark, da hier beispielsweise auch Parkwächterinnen befugt sind, Ordnungsbussen auszusprechen.

Aktualisiert am 28. Juni 2023