Konsum & Internet
Ist Littering auf Wanderwegen strafbar?
Ob Littering auf Wanderwegen strafbar ist, hängt davon ab, in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde der Wanderweg liegt.
Das bewusste Ablagern von grösseren Mengen an Abfall ausserhalb von dafür vorgesehenen Deponien ist strafbar. Das achtlose Wegwerfen kleiner Mengen Siedlungsabfall ist bundesrechtlich nicht sanktioniert.
Gesetzgeber regelt Littering künftig schweizweit
Bundesrat und Eidgenössisches Parlament sind sich einig darin, dass Littering ärgerlich und zu bekämpfen sei. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der Parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» schreibt, sieht er aber gleichwohl «keinen Bedarf für eine Regelung auf Bundesebene». Dies, weil die Kantone hier bereits eigene Grundlagen geschaffen hätten. Tatsächlich ist Littering in den meisten Kantonen und Gemeinden untersagt.
National- und Ständerat hingegen haben am 15. März 2024 ein nationales Litteringverbot verabschiedet und für einen Verstoss dagegen eine Busse bis zu 300 CHF beschlossen. Die Vernehmlassungsfrist für die Umsetzungsverordnung ist am 16. Oktober 2025 abgelaufen.
Litteringverbot auf Wanderwegen schwer durchsetzbar
Normalerweise ist es die Polizei, welche die Ordnungsbussen verhängt. Dabei muss sie aber den Abfallsünder auf frischer Tat ertappen und vor Ort die Busse einziehen. Dies macht die Umsetzung auf Wanderwegen etwas schwierig, da die Polizei hier in der Regel kaum patrouilliert. Etwas besser geschützt ist der Nationalpark, da hier beispielsweise auch Parkwächterinnen befugt sind, Ordnungsbussen auszusprechen.
Aktualisiert am 13. November 2025