Behörden
Keine Sturmwarnung – nun ist mein Gartentisch futsch. Wer haftet?

Falls Sie eine Hausratversicherung haben, wird diese Ihnen in aller Regel den Schaden ersetzen. Verfügen Sie über keine Hausratversicherung, werden Sie den Schaden selber bezahlen müssen.
Eine Sturmwarnung ist versicherungstechnisch insbesondere dann von Bedeutung, wenn sie erfolgt ist. Ist sie nicht erfolgt, können Sie daraus insbesondere gegen die zuständige Behörde keine Ansprüche ableiten.
Deckung durch Hausratversicherung
Haben Sie Ihre Gartenmöbel mit ihrem korrekten Wert versichert und wurden sie durch einen Sturm beschädigt oder zerstört, wird Ihnen die Hausratversicherung den Schaden grundsätzlich ersetzen. Sie begleicht dabei in der Regel den Neuwert, ausser Sie haben etwas anderes vertraglich vereinbart.
Wie bei jeder Versicherung besteht auch hier eine Schadenminderungspflicht. Wenn Sie also zuhause sind und seelenruhig zuschauen, wie ein Orkan aufzieht und Ihren Tisch zerstört, wird die Hausratversicherung – sofern sie davon erfährt – im Anschluss nicht zahlen. Ebenso wird Ihre Versicherung die Zahlung verweigern oder kürzen, wenn Sie dank einer offiziellen Sturmwarnung genügend Zeit gehabt hätten, Ihren Aussenbereich zu sichern ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Keine Staatshaftung
Gab es keine Sturmwarnung und verfügen Sie nicht über eine Hausratversicherung, werden Sie in aller Regel nicht den Staat für den Schaden haftbar machen können. Denn für eine Unterlassung kann der Staat gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur dann haftbar gemacht werden, wenn er im konkreten Fall eine Garantenstellung hat, also konkret gesetzlich verpflichtet ist, etwas zu tun. Nun hält aber die Bevölkerungsschutzverordnung des Bundes fest, dass die zuständigen Behörden bei «drohender grosser oder sehr grosser Gefahr (…) die Bevölkerung mit entsprechenden verbreitungspflichtigen Bekanntmachungen» warnen können, jedoch nicht müssen. Eine entsprechende Klage dürfte also kaum Erfolg haben.