Gesundheit

Müssen Kinder auf dem Velo einen Helm tragen?

Nein, aktuell gibt es keine gesetzliche Velohelmpflicht. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass bei einem Unfall das Nichttragen eines Helms zu Kürzungen von Versicherungsleistungen führt.

Bundesrat und Parlament diskutieren regelmässig über eine Velohelmpflicht, aktuell über eine entsprechende Pflicht für Kinder und Jugendliche. In haftungsrechtlicher Hinsicht gibt es, anders als etwa in Deutschland oder Österreich, in der Schweiz soweit bekannt noch keine Urteile zu den Folgen des Nichttragens eines Velohelms.

Keine gesetzliche Velohelmpflicht

Der Vorschlag des Bundesrates, eine gesetzliche Grundlage für die Velohelmpflicht für Velofahrer bis 16 zu schaffen, stiess im Parlament nicht auf grosse Begeisterung.

Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft argumentiert, das die «Anzahl der schwerverunfallten Velofahrerinnen und Velofahrer ab einem Alter von 12 Jahren deutlich steigt, während gleichzeitig die Velohelmtragequote stark abnimmt». Mit der Helmtragpflicht, so der Bundesrat weiter, könnten «pro Jahr etwa 11-12 Kopfverletzungen bei schwerverunfallten Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 – 16 Jahren vermieden werden». Die zuständige parlamentarische Kommission des Nationalrates hingegen war gemäss ihrer Medienmitteilung «der Ansicht, dass eine entsprechende Pflicht keine wesentlichen Sicherheitsvorteile mit sich bringt, jedoch grosse Vollzugsprobleme mit sich bringt und der Attraktivität des Fahrrades schaden könnte». Der Nationalrat hat sich dieser Argumentation angeschlossen, das Geschäft ist nun beim Ständerat.

Haftung bei fehlendem Velohelm

Soweit ersichtlich hat in der Schweiz noch kein Gericht die Frage beantwortet, ob eine Versicherung ihre Leistung wegen Selbstverschuldens kürzen darf, wenn die versicherte Person bei einem Unfall keinen Velohelm getragen hat. Allerdings hat das Bundesgericht 2014 eine entsprechende Kürzung der Leistungen nach einem Skiunfall unter anderem deswegen abgelehnt, weil 1996, zum Unfallzeitpunkt, die Benutzung von Skihelmen nicht weit verbreitet gewesen sei. Da heute auch Velohelme unter Kindern üblich sind, könnte ein Gericht das Nichttragen allenfalls als Selbstverschulden werten (siehe auch: «Muss ich beim Schlitteln einen Helm tragen?»).