Gesundheit

Muss ich beim Schlitteln einen Helm tragen?

Nein. Bei einem Unfall kann das Nichttragen eines Helms aber dazu beitragen, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt.

Anders als für Motorradfahrer gilt für Ski- oder Schlittenfahrer keine gesetzliche Schutzhelm-Tragpflicht.

Auch versicherungsrechtlich hat das Nichttragen eines Schutzhelms beim Schlitteln entsprechend weniger weitreichende Folgen (siehe «Motorradunfall ohne Schutzkleidung. Darf der Chef den Lohn kürzen?»). Zwar empfiehlt beispielsweise die Suva das Tragen eines Helms auf beim Schlitteln, genauso wie hohe, feste Schuhe mit gutem Profil. Wer jedoch diese Empfehlung nicht umsetzt, riskiert damit allein noch keine Kürzung der Taggelder der Unfallversicherung. Diese droht erst, wenn die versicherte Person einen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. So etwa, wenn sie abseits der markierten Schlittelpiste unterwegs war oder kopfvoran gerast ist – in solchen Situationen dürfte die Versicherung das Nichttragen des Helms in den Kürzungsentscheid miteinbeziehen.