Gesundheit

Muss ich beim Schlitteln einen Helm tragen?

Weder für Ski- noch für Schlittenfahrer gibt es eine Helmpflicht. Die Unfallversicherung kürzt deswegen keine Taggelder, wenn die verunfallte Person Schlitten gefahren ist, ohne einen Helm zu tragen.

Die Unfallversicherung kann Taggelder kürzen, wenn die versicherte Person einen Unfall grobfahrlässig herbeigeführt hat. Während beispielsweise für Motorradfahrer eine Helmpflicht gilt, müssen Schlittenfahrer keinen Helm tragen (siehe auch: «Motorradunfall ohne Schutzkleidung. Darf der Chef den Lohn kürzen?»). Gemäss heutiger Praxis führt denn auch das Nichttragen eines Helms nicht zu einer Leistungskürzung durch die Unfallversicherung. Allerdings empfiehlt die Suva das Tragen eines Helms auf beim Schlitteln, genauso wie hohe, feste Schuhe mit gutem Profil.

Auch wenn ein Dritter den Unfall verursacht hat, trifft die verunfallte Person, die keinen Helm trug, kein Mitverschulden und der Unfallverursacher haftet voll. So hat das Bundesgericht zwei Skiliftangestellte verurteilt, die den Skilift nicht vorschriftsgemäss bedienten, sodass ein Bügel einen helmlosen Skifahrer am Kopf traf.

Wer abseits der markierten Schlittelpiste unterwegs ist oder kopfvoran gerast ist, riskiert jedoch eine Kürzung der Taggelder. In diesem Fall wird die verunfallte Person auch mit einer Genugtuungsforderung einen schweren Stand haben. (Siehe auch: «Wer haftet bei einem Unfall auf der Schlittelpiste?»)


Aktualisiert am 31. Oktober 2025