Behörden

Muss die Schule mein Kind vor Mobbing schützen?

Die Schule muss Ihr minderjähriges Kind während der Schulstunden und in den Pausen vor Mobbing schützen. Bereits auf dem Schulweg endet jedoch die Obhutspflicht der Schule. Erfüllt das Mobbing allerdings einen Straftatbestand, sind in jedem Fall die Strafverfolgungsbehörden zuständig.

Während der Schulstunden und in den Pausen haben die Lehrpersonen und die Schulleitung eine Fürsorgepflicht. Sie haben deswegen die geeigneten Massnahmen gegen Mobbing zu ergreifen. Ausserhalb der Schulzeit, so namentlich auch auf dem Schulweg, ist die Schule jedoch grundsätzlich nicht fürsorgepflichtig. Geht das Mobbing in eine Ehrverletzung, eine Nötigung oder in einen anderen Straftatbestand über, müssen die Strafverfolgungsbehörden eingreifen.

Schule darf Mobbing nicht dulden

Die Eltern geben die Obhut über ihre minderjährigen Kinder an die Schule ab, die während der Unterrichtszeit für deren körperliche und psychische Gesundheit verantwortlich ist. Dabei muss das Lehrpersonal die Kinder nicht in Watte packen – weder eine Schramme noch eine verletzende Bemerkung durch andere Schüler haben rechtliche Konsequenzen. Genauer hinschauen muss die verantwortliche Lehrperson hingegen bei einem möglichen Mobbing: Dies etwa dann, wenn Schüler Ihr Kind systematisch, häufig und über eine längere Zeit hin verletzen, ausschliessen oder gar körperlich angreifen. Hier müssen Lehrpersonen und Schulleitung genau hinschauen und reagieren.

An wen Sie sich in welchen Fällen wenden können, wenn Ihr Kind von Mobbing betroffen ist, ist in der Regel in dem jeweils anwendbaren kantonalen Volksschulgesetz geregelt. Meist ist vorgesehen, dass Eltern betroffener Kinder oder die Kinder selbst die Lehrpersonen, die Schulleitung oder die Schulsozialarbeit kontaktieren. Reagieren die Verantwortlichen pflichtwidrig nicht, können sie sich wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber Minderjährigen strafbar machen.

Fürsorgepflicht endet auf dem Schulweg

Wenn auch die Schule Mobbing nicht dulden darf, so endet ihre Fürsorgepflicht und auch ihr Recht, einzugreifen, auf dem Schulweg. Hier sind die Eltern für die Sicherheit und das Wohlergehen ihres Kindes verantwortlich. Umgekehrt sind die Eltern auch dafür verantwortlich, dass ihr Kind das Wohlergehen eines anderen Kindes nicht gefährdet.

Mobbing kann strafbar sein

Geht Mobbing in eine Ehrverletzung oder in eine Nötigung über, ist es strafbar – unabhängig davon, ob es auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg passiert. Dies gilt auch für Cybermobbing, also wenn im Netz beispielsweise ehrverletzende Bilder von Ihrem Kind kursieren. Besteht der Verdacht einer Straftat, müssen die Strafverfolgungsbehörden dem Verdacht nachgehen. (Siehe auch: «Sextortion»)

Aktualisiert am 28. Juli 2022