Wohnen
Muss ich einen Wanderweg auf meinem Grundstück akzeptieren?

Ja, sofern die Voraussetzungen für eine Einschränkung Ihres Eigentumsrechts erfüllt sind.
Die zuständige Behörde, beispielsweise die Gemeinde, kann entscheiden, dass ein Wanderweg über ein privates Grundstück führen soll. Rechtmässig ist ein solcher Entscheid dann, wenn er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, er im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist.
Wanderwege sind verfassungsrechtlich verankert
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, Grundsätze über Wandernetze festzulegen. Dies hat das Parlament mit dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege gemacht. Die Kantone müssen insbesondere dafür sorgen, dass Wanderwege angelegt werden sowie öffentlich und gefahrlos zugänglich sind.
Sind bestehende Wanderwege nicht mehr als Wanderwege geeignet, muss der Kanton für einen angemessenen Ersatz sorgen. Nicht mehr geeignet sind bestehende Wanderwege namentlich, wenn sie nicht mehr frei begehbar sind, stark oder allgemein befahren oder asphaltiert sind.
Voraussetzungen für neue Wanderwege
Die Kantone müssen das bestehende Wanderwegnetz in der Regel alle zehn Jahre überprüfen. Stellen sie fest, dass Wanderwege nicht mehr geeignet sind, prüfen sie eine neue Linienführung. Damit der Kanton beziehungsweise die Gemeinde einen Wanderweg über ein Privatgrundstück anlegen kann, ist zunächst eine gesetzliche Grundlage nötig. Ist diese gegeben, muss die neue Wegführung zudem im öffentlichen Interesse liegen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der bestehende Wanderweg asphaltiert ist, der neu geplante jedoch über einen für Wanderwege geeigneten Belag verfügt.
Schliesslich muss der Eingriff in die Eigentumsfreiheit auch verhältnismässig, also erforderlich und geeignet sein, um ein geeignetes Wanderwegnetz zu erhalten oder anzulegen. Das Bundesgericht hat dies etwa in einem Fall bejaht, in welchem die Wanderer dank des neuen Wanderwegs die Hauptstrasse nicht mehr zwei Mal überqueren mussten und die Grundstückseigentümerin 55 m2 ihrer 14'675 m² grossen Parzelle für den neuen Wanderweg zur Verfügung stellen musste.