Gesundheit

Rückruf wegen Salmonellen: Was sind meine Rechte?

Ein Lebensmittelbetrieb ist verpflichtet, verunreinigte Produkte zurückzurufen und zurückzunehmen. Er muss die Konsumenten informieren, sodass diese wissen, wie sie mit dem Produkt umgehen sollen. Kommt es zu gesundheitlichen Schäden, ist der Betrieb haftpflichtig.

Das Lebensmittelgesetz bezweckt den Schutz der Gesundheit der Konsumenten vor nicht sicheren Lebensmitteln. Der Bundesrat regelt den Rückruf von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss ein Lebensmittelbetrieb nicht sichere Lebensmittel zurückrufen sowie zurücknehmen. Kommt es beim Konsumenten zu einem Gesundheitsschaden, haftet der Betrieb im Rahmen der Produkthaftpflicht für den Schaden.

Bei Salmonellen Rückruf obligatorisch

Stellt die verantwortliche Person eines Betriebs fest, dass eines ihrer Lebensmittel mit Salmonellen aufweist, muss den Rückruf und die Rücknahme starten. Als erstes muss sie unverzüglich die zuständige kantonale Vollzugsbehörde informieren. Sie muss dann die betreffenden Lebensmittel vom Markt nehmen. Sind die Lebensmittel möglicherweise bereits bei Konsumenten, muss sie diese über den Grund des Rückrufs informieren. Sie kann das über einen Anhang bei der Verkaufsstelle machen oder über einen anderen Kanal. Das bei einem Rückruf ebenfalls informierte Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schaltet den Rückruf zudem auf seiner Website sowie auf der App «RecallSwiss» auf. (Siehe auch: «Rückruf der Veloserie – was sind meine Rechte?»)

Betrieb muss Konsumenten über Umgang mit Produkt informieren

Das BLV hält in einem Merkblatt fest, welche Informationen ein Rückruf beinhalten sollte: «Ein Rückruf sollte Informationen zum Produkt, zur Gesundheitsgefährdung sowie dem Umgang des Konsumenten mit dem Produkt enthalten». Der Betrieb muss den Konsumenten namentlich darüber informieren, was er mit dem Produkt tun soll. So etwa, dass er es nicht konsumieren, in die Verkaufsstelle zurückbringen oder sofort vernichten soll. Allenfalls sind auch Hinweise aufzunehmen, wie der Konsument vorgehen soll, wenn er das Produkt bereits konsumiert hat. Zu vermeiden sind Wortlaute wie «freiwillig» oder «vorsorglich». Der Betrieb hat zudem einen Kontakt für Rückfragen anzugeben.

Betrieb haftet bei Salmonellen

Erleidet der Konsument aufgrund der Salmonellen einen Gesundheitsschaden, übernimmt in der Praxis zunächst die Krankenkasse die Behandlungskosten (Siehe auch: «Wer zahlt bei einer Lebensmittelvergiftung?»). Diese oder auch die geschädigte Person selbst kann namentlich auf die Herstellerin, beziehungsweise deren Betriebshaftpflichtversicherung, Rückgriff nehmen. Als «Herstellerin» gilt im Produktehaftpflichtrecht auch etwa die Verkäuferin oder der Wirt.

Der Konsument kann bei der Herstellerin einen allfälligen weiteren Schadenersatz geltend machen. Er muss dabei aber nachweisen, dass der Schaden direkt auf die Salmonellen zurückzuführen ist.