Familie

Welche Drohnen dürfen Kinder fliegen?

Spielzeugdrohnen unter 250 Gramm dürfen auch von Kindern geflogen werden. Für Piloten schwererer Drohnen oder Drohnen mit Kamera gilt in der Schweiz ein Mindestalter von 12 Jahren. 14 – jährig muss sein, wer eine Drohne ohne Sichtkontakt fliegen will.

Die EU gibt in ihrer Drohnen-Durchführungsverordnung ein Mindestalter von 16 Jahren für den Betrieb von Drohnen vor. Die Schweiz hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Mindestalter für die «offene» Kategorie auf 12 und für die «spezielle» Kategorie auf 14 zu senken. (Siehe auch: «Drohnenkategorien und Drohnenklassen»)

Mindestalter für Drohnen gilt nicht absolut

Kinder dürfen unabhängig ihres Alters leichte Drohnen fliegen, sofern deren Gewicht unter 250 g liegt. Dies können einerseits Spielzeugdrohnen der Klasse C0 oder selbst gebaute Drohnen sein. Auch schwerere Drohnen dürfen von Kindern geflogen werden, sofern ein mindestens 16-jähriger Drohnenpilot sie beaufsichtigt. Der beaufsichtigende Drohnenpilot muss über den für die jeweilige Drohnenkategorie geltenden Kompetenznachweis beziehungsweise über ein Fernpilotenzeugnis verfügen.

Eltern haften für ihre Kinder

Verursacht ein Kind mit der Drohne seines Vaters oder seiner Mutter einen Unfall, haftet in aller Regel der entsprechende Elternteil. Dies zum einen als Halterin der Drohne, das Luftfahrtgesetz sieht hier eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung vor (siehe auch: «Wer haftet bei einem Unfall mit einer Lieferdrohne?»). Zum anderen haftet der Elternteil auch als Familienhaupt, sofern er nicht belegen kann, dass er «das übliche und durch die Umstände gebotene Mass von Sorgfalt» beachtet hat.