Gesundheit

Wer zahlt bei einer Lebensmittelvergiftung?

Eine Lebensmittelvergiftung gilt meist als Krankheit, womit die Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen muss. Erfüllt die Lebensmittelvergiftung die Voraussetzungen eines Unfalls, ist die Unfallversicherung leistungspflichtig. Ist die Lebensmittelvergiftung auf mangelnde Hygiene zurückzuführen, können die Versicherungen Regress auf den entsprechenden Betrieb nehmen.

Als Krankheit gilt jede Beeinträchtigung der Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und die eine medizinische Betreuung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Eine Lebensmittelvergiftung gilt meist als Krankheit und die Krankenkasse muss zahlen. Handelt es sich im Ausnahmefall bei einer Lebensmittelvergiftung um eine «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat», ist von einem Unfall auszugehen. Hier übernimmt die Unfallversicherung die Kosten.

Ist mangelnde Hygiene oder eine andere Pflichtverletzung etwa eines Restaurants Ursache der Lebensmittelvergiftung, kann die Krankenkasse oder die Unfallversicherung und auch die geschädigte Person selbst auf den Betrieb Rückgriff nehmen. (Siehe auch: «Rückruf wegen Salmonellen: Was sind meine Rechte?»)

Lebensmittelvergiftung ist meist «Krankheit»

Eine Lebensmittelvergiftung gilt meist als Krankheit. So ist beispielsweise eine Lebensmittelvergiftung aufgrund eines verdorbenen Tiramisù eine Krankheit. Damit ist die Krankenkasse leistungspflichtig und der Patient muss Selbstbehalt und Franchise selber übernehmen.

Von einem Unfall geht das Gesetz dann aus, wenn es sich bei der Lebensmittelvergiftung um eine «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat», handelt. Ob dieser äussere Faktor ungewöhnlich ist, beurteilt sich danach, ob er den Rahmen des Üblichen im konkreten Fall sprengt. Während ein verdorbenes Tiramisù nicht unüblich ist, gilt eine Lebensmittelvergiftung aufgrund eines giftigen Pilzes als Unfall. Hier übernimmt die Unfallversicherung und der Patient muss weder Selbstbehalt noch Franchise zahlen. Mit einer Ausnahme: Hat er keine Unfallversicherung, ist die Krankenkasse leistungspflichtig und darf Selbstbehalt und Franchise abziehen.

Ist der Fall unklar, ist die Krankenkasse vorleistungspflichtig.

Bei Verstoss gegen Hygieneregeln ist Betrieb haftpflichtig

Geht die Lebensmittelvergiftung auf die mangelnde Sauberkeit einer Produktionsstätte oder einer Restaurantküche zurück, kann die Krankenkasse beziehungsweise die Unfallversicherung die Behandlungskosten bei deren Betriebshaftpflichtversicherung zurückfordern. Seit dem 1. Januar 2022 hat die geschädigte Person auch ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Betriebshaftpflichtversicherung, etwa wenn sie die den Selbstbehalt zurückfordern will.

Aktualisiert am 23. Februar 2023