Wohnen

Wird unsere Wohnung nach der Heirat automatisch zur Familienwohnung?

Nicht unbedingt. Eine gemeinsame Wohnung kann auch eine blosse Wohnung eines der Ehegatten sein. Das Bundesgericht definiert die Familienwohnung als Wohnung, in welchem ein verheiratetes Paar seinen gemeinsamen Lebensmittelpunkt hat.

Erfüllt die gemeinsame Wohnung die vom Bundesgericht festgehaltenen Voraussetzungen, wird sie mit der Heirat zur Familienwohnung mit den entsprechenden Konsequenzen im Mietrecht.

Erschwerte Kündigung bei Familienwohnung

Ein Ehegatte darf so den Mietvertrag nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Ehegatten kündigen, genauso wie die Vermieterin die Kündigung der Wohnung sowie die Ansetzung einer Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung beiden Ehegatten separat zustellen muss.

Gleiche Regeln für eingetragene Partner

Alle diese Regelungen gelten auch im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, insbesondere muss die Vermieterin die Kündigung der Wohnung sowie die Ansetzung einer Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung beiden Partnern zustellen.

Vermieterin über Änderungen informieren

Aufgrund dieser Besonderheiten ist es ratsam, und wird in der Regel von der Vermieterin auch verlangt, Ihre Heirat bzw. die Eintragung Ihrer Partnerschaft Ihrer Vermieterin mitzuteilen.

(vgl. To-Do Liste nach Hochzeit)