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7 Antworten zu den neuen Fahrausweisvorschriften – 2. Paket

Der Bundesrat hat per 1. März 2024 das zweite Paket der neuen Führerausweisvorschriften in Kraft gesetzt. Die Änderungen betreffen die verkehrsmedizinischen Untersuchungen, die Koordination beim Führerausweisentzug, die praktische Führerprüfung und Spezialregelungen bei der Ausbildung berufsmässiger Fahrzeugführer.

1. Welche Altersgrenze gilt bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung?

Neu gilt die Altersgrenze von 75 Jahren für die obligatorische verkehrsmedizinische Untersuchung auch für diejenigen Personen, welche erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellen. Bis anhin lag diese Grenze bei 65 Jahren, was im Widerspruch stand zu der Altersgrenze bei Personen, welche bereits über einen Führerausweis verfügen. (Siehe auch: «Muss ich bereits mit 70 zur Fahrtauglichkeitsprüfung?»)

2. Wann findet die verkehrsmedizinische Untersuchung erstmals statt?

Neu gelten für die kantonalen Behörden bundesrechtliche Vorgaben, wann sie die Fahrzeugführer zur verkehrsmedizinischen Untersuchung aufbieten müssen. Namentlich muss die kantonale Behörde einen Fahrzeugführer innerhalb von einem Monat nach dem Vollenden seines 75. Altersjahres an seine Pflicht, sich der verkehrsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, erinnern.

3. Muss ich erneut zum Sehtest, wenn ich einen zusätzlichen Ausweis erwerbe?

Nein. Entscheidend ist, dass ein Fahrzeugführer die Anforderungen an sein Sehvermögen stets erfüllt. Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis hat, muss nicht automatisch ein weiteres Mal einen Sehtest machen, um einen Ausweis einer anderen Kategorie zu erwerben.

4. Bei wem muss ich den Sehtest machen lassen?

Neu kann auch eine Optometristin den Sehtest abnehmen. Wie bis anhin kann der Sehtest auch bei einer in der Schweiz tätigen Ärztin mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Diplom oder bei einem in der Schweiz tätigen Optiker gemacht werden.

5. Muss ich erneut zur verkehrsmedizinischen Untersuchung, wenn ich einen Ausweis einer zusätzlichen berufsmässigen Ausweiskategorie erwerbe?

Nein. Wer bereits über einen Ausweis zum berufsmässigen Personentransport verfügt, muss nicht erneut zur verkehrsmedizinischen Untersuchung. Nach wie vor besteht aber die Pflicht, sich regelmässigen Kontrolluntersuchungen zu unterziehen.

6. Mein Ausweis wurde entzogen. Darf ich einen Ausweis einer anderen Kategorie erwerben?

Sofern die zuständige Behörde den Ausweis der anderen Kategorie auch hätte entziehen müssen, hätte der fehlbare Fahrzeugführer über diesen bereits verfügt, darf sie diesen Ausweis während der Entzugsdauer nicht erteilen.

7. Wie lange dauert die praktische Führerprüfung?

Neu dauert die praktische Führerprüfung für den Motorradführerschein (Kategorie A) und den Personenwagen-Führerschein (Kategorie B) mindestens 60 Minuten. Die Kandidatin muss dabei 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr fahren. Für Lastwagen (Kategorie C und CE) dauert die Prüfung mindestens 90 Minuten, für Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Plätzen (Kategorie D) schliesslich mindestens 120 Minuten.