Unterwegs
Muss ich bereits mit 70 zur Fahrtauglichkeitsprüfung?

Seit dem 1. Januar 2019 bietet das Strassenverkehrsamt Fahrzeugführer erst ab 75 automatisch zur vertrauensärztlichen Untersuchung auf.
Das zuständige Strassenverkehrsamt untersucht die Fahreignung einer Person, wenn Zweifel an deren Fahreignung bestehen. Zweifel bestehen etwa dann, wenn die Person unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss ein Motorfahrzeug gelenkt oder Verkehrsregelverletzungen begangen hat, welche auf Rücksichtslosigkeit schliessen lassen. Auch ohne solche Vorkommnisse bietet die Behörde Personen ab dem vollendeten 75. Altersjahr alle zwei Jahre zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung auf. Sie kann dieses Intervall verkürzen, wenn sich dies wegen bestehender Beeinträchtigungen aufdrängt.
Wer Zweifel an der Fahreignung einer Person hat, kann der zuständigen Behörde seine Bedenken melden. Seit dem 1. April 2023 ist die Meldung nur noch dann anonym möglich, wenn die meldende Person ein schutzwürdiges Interesse an der Anonymität nachweist. (Siehe auch: «7 Antworten zu den neuen Fahrausweisvorschriften»)
Der Bundesrat hat per 1. März 2024 das zweite Paket der neuen Führerausweisvorschriften in Kraft gesetzt. Damit müssen auch Personen, welche erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellen, erst mit 75 Jahren obligatorisch zur verkehrsmedizinischen Untersuchung. Die Behörde muss den Fahrzeugführer zudem innerhalb eines Monats nach dessen 75. Geburtstag an die verkehrsmedizinische Untersuchung erinnern. (Siehe auch: «7 Antworten zu den neuen Fahrausweisvorschriften – 2. Paket»)
Aktualisiert am 11. September 2025