Konsum & Internet

7 Antworten zum Jugendschutz in den Medien

Der Bundesrat hat die neue Gesetzgebung zum Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

1. Was bezweckt das neue Jugendmedienschutzgesetz?

Das Gesetz soll Minderjährige vor Medieninhalten schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können. Zu diesem Zweck macht es Filmproduzenten, Videospielentwicklern, Verleiherinnen und Vertreiberinnen, aber  namentlich auch Streamingdiensten und Kinos, Vorgaben zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen. Diese Informationen sollen es Eltern ermöglichen, jeweils entscheiden zu können, ob ihr Kind einen Film anschauen oder ein Videogame spielen darf oder nicht.

2. Welche Medieninhalte sind für Minderjährige ungeeignet?

Laut Verordnung gelten «insbesondere Inhalte, die übermässige Gewalt oder explizite sexuelle Handlungen darstellen» als für Minderjährige ungeeignet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) führt in den Erläuterungen aus, dass auch weitere Inhalte für Minderjährige ungeeignet sind, so etwa «Suizid bzw. Suizidversuche, selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen oder Drogenmissbrauch».

3. Gelten die neuen Jugendschutzvorgaben für alle Medien?

Neu müssen alle Anbieterinnen von Film und Videospielen, unabhängig vom Verbreitungskanal und unabhängig davon, ob sie die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte haben oder nicht, die Jugendschutzbestimmungen einhalten.

4. Wie funktioniert die Alterskontrolle im Internet?

Sofern sie für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte anbieten, müssen Plattformdienste wie YouTube oder Streamingdienste wie Netflix vor der erstmaligen Nutzung die Volljährigkeit des Nutzers «mittels eines angemessenen Verfahrens» überprüfen. Als «angemessen» gilt ein Verfahren, «das auf Grundlage der Angaben der überprüften Person eine korrekte Feststellung von deren Volljährigkeit erlaubt». Laut BSV ist dabei die «Überprüfung der maschinenlesbaren Zeichen eines amtlichen Ausweises» denkbar, in einem späteren Zeitpunkt auch die E-ID.

5. Welche Möglichkeiten gibt das Jugendmedienschutzgesetz Eltern, den online-Medienkonsum ihrer Kinder zu kontrollieren?

Anbieterinnen von Plattformdiensten wie YouTube oder Streamingdiensten wie Netflix müssen ein System bereitstellen, das Eltern die Kontrolle des Medienkonsums ihrer Kinder erlaubt. Sie müssen die Kontoinhaberin über das System sowie darüber, wie es funktioniert, informieren. Das System «muss es ermöglichen, den Zugang zu Inhalten bestimmter Altersstufen für andere Nutzerinnen und Nutzer einzuschränken».

Plattformdienste müssen zudem ein Meldesystem einrichten, über welches die Nutzer für Minderjährige ungeeignete Inhalte melden können. Der Plattformdienst muss eine solche Meldung innerhalb von sieben Tagen bearbeiten.

6. Dürfen die Kantone die Alterskontrolle bei Kinos selbst regeln?

Nein. Neu gilt, dass für einen Kinofilm schweizweit dieselbe Altersbeschränkung gilt. Verantwortlich für das Altersklassifizierungssystem ist die Branchenorganisation Film. Diese muss innerhalb von zwei Jahren eine Jugendschutzregelung erarbeiten, welche unter anderem ein Altersklassifizierungssystem sowie Regeln zur Alterskennzeichnung enthält.

7. Was droht einer Anbieterin, wenn sie den Jugendschutz missachtet?

Wer dem Jugendmedienschutzgesetz unterstellt ist und namentlich die Vorgaben zu Alterskennzeichnung, Alterskontrolle, das System für die elterliche Kontrolle oder das Meldesystem verletzt, macht sich strafbar und es droht eine Busse bis zu 40 000 CHF.