Gesundheit

Darf der Apotheker rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Der Bundesrat hat die neue Arzneimittelverordnung auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Er hat mit dieser Verordnung insbesondere die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch einen Apotheker erleichtert.

Ein Apotheker darf Arzneimittel, die erst seit dem 1. Januar 2019 neu verschreibungspflichtig sind, grundsätzlich nach wie vor abgeben. Die Swissmedic publiziert die entsprechenden Arzneimittel auf ihrer Internetseite. Weiter benötigt der Apotheker grundsätzlich kein ärztliches Rezept mehr bei Arzneimitteln zur Behandlung von häufig auftretenden Krankheiten. Ein Rezept ist hier dann nicht mehr nötig, wenn es sich um ein Arzneimittel mit bekannten, seit mehreren Jahren zugelassenen Wirkstoffen handelt. Das Bundesamt für Gesundheit publiziert die entsprechenden Arzneimittel auf seiner Website. Schliesslich darf der Apotheker grundsätzlich auch verschreibungspflichtige Medikamente abgeben, wenn eine Ärztin diese ursprünglich verschrieben hat und sie dazu dienen, die Dauermedikation weiterzuführen. Hier darf der Apotheker dem Patienten das entsprechende Medikament während eines Jahres ohne Rezept verkaufen.