Begriffe&Abkürzungen

Massenentlassung

Entlassung eines bedeutenden Teils der Belegschaft, ohne dass die Entlassung einen Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers hat. Folgende Schwellwerte gelten:

• in Betrieben

• mit 20-100 Mitarbeitenden: 10 oder mehr Personen

• mit 100-300 Mitarbeitenden: mindestens 10% der Arbeitnehmer

• mit mindestens 301 Mitarbeitenden: mindestens 30 Personen