Begriffe&Abkürzungen
Mitwirkungspflicht
Grundsatz im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, gemäss welchem die Parteien bei der Feststellung des Sachverhalts mitwirken müssen. Im #Strafprozess hat die beschuldigte Person und Personen im Umfang ihres #Aussageverweigerungsrechts keine Mitwirkungspflicht.