Dashcams

Dashcam installieren


Was ist eine Dashcam?

Eine Dashcam ist eine «Armaturenbrettkamera», welche während der Fahrt frontal aufzeichnet. Herkömmliche Dashcams nehmen ununterbrochen in einer Schleife auf und speichern die Bilder. Dashcams mit datenschutzrechtlich verbesserten Einstellungen arbeiten mit Bewegungssensoren, speichern die Aufnahmen verschlüsselt oder überschreiben die Bilder laufend.

Was ist eine Actioncam?

Eine Actioncam ist üblicherweise nur vorübergehend montiert. Der Fahrer schaltet die Actioncam manuell ein und ab. Vorrangiges Ziel sind dabei spektakuläre Aufnahmen und Bilder oder besondere Aufnahmewinkel, welche die Fahrer in der Regel in den sozialen Medien verbreiten.

Für die Actioncams gelten dieselben Vorgaben wie für die Dashcams, weswegen im Folgenden in aller Regel der Begriff der Dashcam verwendet wird.

Sind Dashcams verboten?

Nein, in der Schweiz sind Dashcams grundsätzlich erlaubt. Installieren Sie jedoch eine Kamera an Ihrem Fahrzeug, müssen Sie zum einen die Vorschriften des Strassenverkehrsrechts beachten. Ihre Kamera darf namentlich die Sicherheit des Strassenverkehrs nicht beeinträchtigen. Zum anderen gilt es, den Datenschutz zu wahren. Hier können hauptsächlich die Aufnahme und deren Verbreitung problematisch sein.

Darf ich eine Dashcam im Auto einbauen?

Ja, Sie dürfen eine Dashcam im Auto einbauen.

Zum einen haben Sie aber sicherzustellen, dass die Kamera Ihre Sicht nicht beeinträchtigt:

Sie müssen «ausserhalb eines Halbkreises von 12.0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können». Zum anderen müssen Sie gewährleisten, dass Sie Ihre Aufmerksamkeit trotz der Dashcam der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Laut Verkehrsregelnverordnung sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Aufmerksamkeit «insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird». eine Dashcam darf Sie also ebenso wenig ablenken wie laute Musik, ein Smartphone oder ein Navigationsgerät.

Schliesslich gilt eine Kamera als «Ladung», für welche das Strassenverkehrsgesetz Folgendes vorschreibt: «Die Ladung ist so anzubringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann».

Darf ich eine Dashcam am Motorrad installieren?

Auch die Installation einer Dashcam am Motorrad ist grundsätzlich erlaubt.

Für eine Dashcam am Motorrad gilt dasselbe wie für eine Kamera im Auto: Die Installation darf das Sichtfeld nicht beeinträchtigen und die Aufmerksamkeit des Motorradfahrers nicht von der Strasse und vom Verkehr ablenken. Die Kamera muss so gesichert sein, dass sie weder den Motorradfahrer behindert noch andere Verkehrsteilnehmerinnen gefährdet. Ebenso gilt auch hier die Kamera als Ladung, welche namentlich nicht herunterfallen darf und deren nicht vorschriftsgemässe Installation zu einer Busse sowie zum Entzug des Führerausweises führen kann. Verursacht namentlich eine heruntergefallene Actioncam einen Schaden, haftet die Halterin.

Darf ich eine Dashcam am Schutzhelm installieren?

Ja, die Fixierung einer Dashcam am Helm ist nicht verboten. Auch hier gilt: Die Kamera darf das Sichtfeld nicht beeinträchtigen und sie muss so gesichert sein, dass sie den Fahrer selbst nicht behindert und andere Verkehrsteilnehmerinnen nicht gefährdet.

Zu beachten ist ebenfalls, dass die Kamera am Helm im Falle eines Sturzes ein zusätzliches Verletzungsrisiko birgt. Soweit ersichtlich liegen hier noch keine Gerichtsentscheide vor. Hat aber eine am Helm angebrachte Kamera eine Verletzung verschlimmert, könnte eine Versicherung ihre Leistungen wegen Selbstverschuldens kürzen: Motorradhelme sind nicht für eine punktuelle Belastung durch den Aufprall der Kamera gebaut und können dadurch brechen.

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