Familie
Darf die Schule Weihnachtskerzen verbieten?
Eine Schule darf Weihnachtskerzen aus Sicherheitsgründen verbieten. Sie kann ein Verbot auch aussprechen, um den säkularen Grundschulunterricht zu gewährleisten.
Der Brandschutz in der Schweiz ist hauptsächlich durch die Normen, Reglemente und Arbeitshilfen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen geregelt. Deren interkantonale Brandschutznorm hält allgemein fest, dass namentlich mit offenen Flammen so umzugehen ist «dass keine Brände oder Explosionen verursacht werden oder entstehen können». In ihrer Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» regelt sie, dass die Eigentümerin und die Nutzer der Räume eigenverantwortlich für die Sicherheit von Personen und Sachen sorgen.
Aus grundrechtlicher Sicht verbietet es die verfassungsrechtlich verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit, ein Kind gegen dessen Willen beziehungsweise gegen den Willen seiner Eltern mit einer Religion zu konfrontieren. Eine Weihnachtskerze im Schulzimmer ist aber noch kein Verstoss gegen dieses Grundrecht.
Kerzen im Schulzimmer nicht generell verboten
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen hält in der Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» fest, dass Kerzen «auf geeigneten nicht brennbaren Unterlagen so aufzustellen [sind], dass sie nicht umfallen können. Sie sind in solcher Entfernung von brennbaren Materialien aufzustellen, dass die Flammen nichts entzünden können». In ihrer «Brandschutzarbeitshilfe Schulbauten» verbietet die Vereinigung ebenfalls keine Kerzen in Schulzimmern. Sie hält aber fest, dass die zuständige Brandschutzbehörde Massnahmen des Technischen Brandschutzes wie etwa den Einbau von Sprinkler- oder Brandmeldeanlagen verlangen kann. (Siehe auch: «Gelten Brandschutzvorschriften auch für Zimmer ohne Kochgelegenheit?»)
Die Schule beziehungsweise die Gemeinde kann in ihrer Hausordnung zusätzliche Vorschriften aufstellen und brennende Kerzen ganz verbieten.
Öffentlicher Grundschulunterricht ist säkular
Wie das Bundesgericht schreibt, ist der Unterricht an einer öffentlichen Schule religiös neutral zu gestalten. Dabei gilt aber der Grundsatz der gegenseitigen Toleranz und so sind Weihnachtskerzen, sofern brandschutzrechtlich nichts dagegen spricht, auch an einer öffentlichen Grundschule erlaubt. (Siehe auch: «Muss mein Kind an der Schule Weihnachtslieder mitsingen?»)