Unterwegs

Darf ich mit dem Mountainbike auf Wanderwegen fahren?

Da eine klare bundesrechtliche Regelung fehlt, regeln die Kantone die Nutzung der Wanderwege durch Mountainbikes unterschiedlich.

Das Strassenverkehrsgesetz hält unter dem Titel «Verkehrstrennung» fest, dass sich Wanderwege unter anderem nicht für den Verkehr mit Fahrrädern eignen. Nur: Zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Gesetzesartikels gab es noch keine geländetaugliche Fahrräder wie Mountainbikes. Dies ist heute bekanntlich anders, es fehlt aber eine einheitliche und klare Regelung auf Bundesebene. Die Kantone und Gemeinden handhaben es entsprechend auch unterschiedlich, ob Mountainbikes auf Wanderwegen erlaubt sind oder nicht.

Biken auf Wanderwegen in einigen Kantonen erlaubt

Der Bund hat zwar neben dem Strassenverkehrsgesetz auch ein Gesetz über Fuss- und Wanderwege wie auch ein Veloweggesetz erlassen, für die Infrastruktur des so genannten Langsamverkehrs sind im Übrigen aber die Kantone und Gemeinden zuständig.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat zusammen mit dem Dachverband «Schweizer Wanderwege» und der Stiftung «SchweizMobil» das Merkblatt «Wandern und Mountainbiken – Entscheidungshilfe zu Koexistenz und Entflechtung» herausgegeben. Dieses hält fest: «Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Mountainbiken auf Wanderwegen grundsätzlich verboten ist».

Das Merkblatt ist nicht verbindlich, sondern soll insbesondere den Kantonen und Gemeinden als Entscheidungshilfe dienen. Diese handhaben die Regelung sehr unterschiedlich. Während beispielsweise der Kanton Appenzell sehr restriktiv ist und den Bikern unter Androhung einer Busse die Nutzung von Wanderwegen untersagt, ist Graubünden hier um einiges liberaler.

Aufgepasst: Auch wenn der betreffende Kanton Mountainbikerinnen die Nutzung von Wanderwegen grundsätzlich erlaubt, kann es gleichwohl punktuelle Verbote geben. So etwa, wenn der Wanderweg durch den Wald führt und eine Einschränkung zum Schutz der Pflanzen und wildlebender Tiere nötig ist. (Siehe auch: «Wo darf ich mit meinem Mountainbike im Wald fahren?»)

Gegenseitige Rücksichtnahme vermeidet Konflikte

Wie das ASTRA in seinem Merkblatt schreibt, lässt sich ein friedliches Miteinander von Wanderern und Mountainbikerinnen unter anderem «mit rücksichtsvollem Verhalten der Einzelnen erreichen».

Wanderer sollten:

  • nach Möglichkeit die für sie bezeichneten Wege nutzen
  • Mountainbikerinnen passieren lassen, ohne ihre Fahrt unnötigerweise zu behindern.

Mountainbikerinnen sollten:

  • nach Möglichkeit die für sie bezeichneten Wege nutzen;
  • vorausschauend fahren und sich rechtzeitig bemerkbar machen;
  •  das Tempo reduzieren, wenn sie sich Wanderern nähern oder möglicherweise nähern;
  • den Wanderern auf Wanderwegen den Vortritt lassen.

Aktualisiert am 16. Mai 2024