Unterwegs

Darf ich mit dem Mountainbike auf Wanderwegen fahren?

Teilweise ja, wobei der Fussverkehr auf Wanderwegen Vortritt hat.

Wanderwege eignen sich gemäss Strassenverkehrsgesetz unter anderem nicht für den Verkehr mit Fahrrädern. Nur: Der Gesetzgeber hatte bei der Formulierung nicht mit geländetauglichen Fahrrädern wie Mountainbikes gerechnet. Heute schreibt das Astra in seinem Merkblatt «Wandern und Mountainbiken – Entscheidungshilfe zu Koexistenz und Entflechtung»: «Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Mountainbiken auf Wanderwegen grundsätzlich verboten ist».

Keine einheitliche Regelung

Für die Infrastruktur des so genannten Langsamverkehrs sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund reguliert hier lediglich punktuell und gibt die Grundsätze vor.

Auf Bundesebene reguliert sind so die Wanderwegnetze: Diese umfassen «untereinander zweckmässig verbundene Wanderwege. Andere Wege, Teile von Fusswegnetzen und schwach befahrene Strassen können als Verbindungsstücke dienen.» Die Signalisation der Wanderwege hat der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute in der Norm «Signalisation Langsamverkehr» geregelt. Nicht bestimmt ist dort allerdings, ob und welche Wanderwege auch Mountainbiker nutzen dürfen.

Da also eine schweizweite Regelung fehlt, regulieren die Kantone und Gemeinde die Nutzung der Wanderwege durch Mountainbiker auf ihrem jeweiligen Gebiet selbst. Die Signalisationen und Regeln sind entsprechend nicht einheitlich und decken ein weites Spektrum ab: Während beispielsweise der Kanton Appenzell sehr restriktiv ist, ist Graubünden hier um einiges liberaler. Führen Wanderwege durch den Wald, können Kantone deren Nutzung zudem einschränken, sofern dies namentlich dem Schutz der Pflanzen und wildlebender Tiere dient. Sind Sie unsicher, wo welche Regeln gelten, fragen Sie am besten bei der Gemeinde nach.

Konflikte vermeiden können Sie auch, indem Sie sich an das von Interessensverbänden erstellte und von Kantonen bei der Planung der Wanderwege beigezogene Positionspapier «Koexistenz Wandern und Velo / Mountainbike» halten.

Als Wanderer sollen Sie

- nach Möglichkeit die für Sie bezeichneten Wege nutzen

- Mountainbikerinnen passieren lassen, ohne ihre Fahrt unnötigerweise zu behindern.

Als Mountainbikerin wiederum sollen Sie insbesondere

- nach Möglichkeit die für Sie bezeichneten Wege nutzen;

- vorausschauend fahren und sich rechtzeitig bemerkbar machen;

- das Tempo reduzieren, wenn Sie sich Wanderern nähern oder möglicherweise nähern;

- den Wanderern den Vortritt lassen.